Klausurbesprechung Klausur WiSe 20/21

Bestanden :) Bin echt froh, dass ich StR hinter mir habe. Schon im LLB konnte ich damit nichts anfangen :)
 
Ich muss leider sagen, ganz furchtbarer Prüfer und willkürliche Plagiatsprüfung. Die Klausur ist ohne jegliche Korrekturanmerkung, statt dessen wurden die Definition als Plagiat beanstandet mit dem Kommentar, in einer eKlausur müsse man die Definitionen in eigenen Worten formulieren und dürfe nicht die gelernten heranziehen. Ich bin sprachlos!
 
Ich muss leider sagen, ganz furchtbarer Prüfer und willkürliche Plagiatsprüfung. Die Klausur ist ohne jegliche Korrekturanmerkung, statt dessen wurden die Definition als Plagiat beanstandet mit dem Kommentar, in einer eKlausur müsse man die Definitionen in eigenen Worten formulieren und dürfe nicht die gelernten heranziehen. Ich bin sprachlos!
Das klingt ja abenteuerlich! Da würde ich an deiner Stelle mal versuchen Kontakt mit dem Lehrstuhlinhaber auf zunehmen.
 
Das klingt ja abenteuerlich! Da würde ich an deiner Stelle mal versuchen Kontakt mit dem Lehrstuhlinhaber auf zunehmen.
Ich glaube nicht, dass das etwas bringt. Natürlich wird Stübinger hinter dem Korrektor und dem Assi am Lehrstuhl stehen. Etwas anderes kann man nicht erwarten.
Im Forum letztes Semester hab ich gelesen, dass viele das Plagiatsproblem hatten. Aus diesem Grund habe ich probiert alles umzuformulieren, was umzuformulieren war. Die Definitionen konnte ich auswendig, habe sie aber etwas abgewandelt niedergeschrieben. Bei mir wurde das nicht beanstandet.
In einer EA in Rechtsgeschichte letztes Semester habe ich 0 Punkte bekommen, da ich angeblich abgeschrieben hätte ohne zu zitieren. Den Kampf mit dem Lehrstuhl wollte ich mir nicht antun. Seitdem weiß ich, dass alles Mögliche durch Plagiatsprogramme gejagt wird. Das war auch meine größte Angst: dass man etwas findet, was ich hingeschrieben hatte und es in irgendeinem Buch genauso steht.
Ich sehe also keine Chancen bei Stübinger, den Versuch könnten man starten, aber ich würde mir nicht viel versprechen.

Kopf hoch, im Recall wird's klappen :)
 
Danke! Ich werde diese Klausur definitiv erst wieder schreiben, wenn Präsenz Prüfungen möglich sind.
 
Das klingt ja abenteuerlich! Da würde ich an deiner Stelle mal versuchen Kontakt mit dem Lehrstuhlinhaber auf zunehmen.
Das wird leider nicht viel bringen. Die halten alle fest zusammen. Hätte ich vorher gewusst, dass Widersprüche an dieser Uni ohnehin keine Aussicht auf Erfolg haben, hätte ich mir im letzten Semester sehr viel Zeit und Nerven gespart.
Ich werde die Klausur auch nicht nochmal online schreiben.
(Wobei lt. Lehrstuhl das Auswendiglernen von Definitionen und Meinungsstreitigkeiten auch in Präsenzklausuren zu einem Plagiat geführt hätte...)
 
Das wird leider nicht viel bringen...
Bezogen auf Widersprüche kann ich mir das auch vorstellen. Meiner Erfahrung an einer Präsenzuni zeigt aber, dass ein Gespräch durchaus helfen kann - mit einer ordentlichen Portion Glück natürlich...
(Wobei lt. Lehrstuhl das Auswendiglernen von Definitionen und Meinungsstreitigkeiten auch in Präsenzklausuren zu einem Plagiat geführt hätte...)
Das wird ja immer abenteuerlicher! Damit wäre das der vermutlich einzige Lehrstuhl an einer Jura Fak, wo es Abzüge für korrekte Definitionen gibt :confused: In meinen bisherigen Klausuren gab es nur Abzüge für Abweichungen von Standarddefinitionen. Das steht dann sogar im Votum „Definitionen korrekt wiedergeben“... das wäre ja ein starkes Stück.
 
Bei mir steht in der Klausur wörtlich, dass die Definition der Standarddefinition entspricht und es deshalb als Plagiat gewertet wird. Ich habe das einem Anwalt für Prüfungsrecht vorgelegt, der die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen hat. Es gibt wohl bereits Rspr. dazu (scheint also keine Spezialität dieses Prüfers zu sein), aus der sich ergibt, dass das prüfungsrechtlich unzulässig und damit rechtswidrig ist. Ärgerlich halt nur, dass man deswegen Widerspruch und ggf. Klage einreichen muss, weil dieser Lehrstuhl zu keinem Gespräch bereit ist.
 
@hihiena: könntest Du bitte einmal eine umformulierte Def. z.B. Körperverletzung hier posten, so dass man eine Vorstellung bekommt, was der Lehrstuhl für akzeptabel und korrekt erachtet?
Dank Dir!
 
@hihiena: könntest Du bitte einmal eine umformulierte Def. z.B. Körperverletzung hier posten, so dass man eine Vorstellung bekommt, was der Lehrstuhl für akzeptabel und korrekt erachtet?
Dank Dir!
Sag es mit eigenen Worten, jeder formuliert anders. Meine Definition würde Dir nicht helfen :) Viel Erfolg im September
 
Ich schreibe mal aus dem Gedächtnis frei, wie ich die Körperverletzung in der Klausur definieren würde: Eine Körperverletzung liegt vor, wenn der Täter das Opfer körperlich misshandelt oder seiner Gesundheit schädigt. Eine körperliche Misshandlung ist eine üble, unangemessene Behandlung, bei der das Opfer nicht nur unwesentlich körperlich beeinträchtigt wird. Eine Gesundheitsverletzung liegt vor, wenn das Opfer einen pathologischen Zustand erleidet, der in der Regel einer Heilbehandlung bedarf.
 
Bei mir steht in der Klausur wörtlich, dass die Definition der Standarddefinition entspricht und es deshalb als Plagiat gewertet wird. Ich habe das einem Anwalt für Prüfungsrecht vorgelegt, der die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen hat. Es gibt wohl bereits Rspr. dazu (scheint also keine Spezialität dieses Prüfers zu sein), aus der sich ergibt, dass das prüfungsrechtlich unzulässig und damit rechtswidrig ist. Ärgerlich halt nur, dass man deswegen Widerspruch und ggf. Klage einreichen muss, weil dieser Lehrstuhl zu keinem Gespräch bereit ist.
Hat dein Anwalt konkrete Rechtsprechung genannt? Es wäre mal interessant zu lesen, was da so vorgeht.
 
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