Plauderecke Anrechnung von Prüfungsleistungen mit Note, die an der Fernuni Hagen im gleichen Studiengang erbracht wurden.

Hochschulabschluss
Diplom-Verwaltungswirt (FH)
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
180 von 180
2. Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
30 von 120
Anlässlich der Akkreditierung des Studiengang Bachelor of Laws wurde vom Prüfungsamt das Modul 55205 (Wirtschafts- und Steuerstrafrecht) ohne Note auf das Modul 55117 (Wirtschaftsstrafrecht) angerechnet. Gem. § 7 Abs. 4 der Studienordnung für den BoL hätte jedoch die Note, da diese an der Fernuni Hagen erbracht wurde, mit übernommen werden müssen. Das Prüfungsamt argumentiert nicht nachvollziehbar, dass "schon sehr wohlwollend angerechnet wurde und es sich nicht um dasselbe Modul handelt". Oder die Sachbearbeiterin argumentiert: "Soll ich mir jetzt tatsächlich darüber Gedanken machen, ob die erfolgte Anerkennung ggf. zu wohlwollend war und aufgrund der Änderung der Modulinhalte (obwohl bei § 7 Abs. 4 unerheblich) gar nicht hätte erfolgen dürfen?"
Wie dreist!

Hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht.

Ich werde Widerspruch gegen den Ausgangsbescheid einlegen und anschließend ein Klageverfahren anhängig machen.
 
Hallo Klaus,

ich wechsle im April in die neue PO, insofern steht bei mir auch noch die Anrechnung der Prüfungsleistung aus 55205 auf das neue Modul 55117 an. In der Prüfungsverwaltung der virtuellen Uni ist noch nichts hinterlegt. Woher hast Du die Info, dass ohne Note angerechnet wird? Hast Du die Anrechnung separat beantragt? VG, Alex
 
Hallo Klaus,

ich wechsle im April in die neue PO, insofern steht bei mir auch noch die Anrechnung der Prüfungsleistung aus 55205 auf das neue Modul 55117 an. In der Prüfungsverwaltung der virtuellen Uni ist noch nichts hinterlegt. Woher hast Du die Info, dass ohne Note angerechnet wird? Hast Du die Anrechnung separat beantragt? VG, Alex
Hi Alex,
ich habe einen Antrag an das Prüfungsamt gestellt und es ist mir die erwähnte Argumentation der Leiterin des Prüfungsamtes per Mail übersendet worden (s.o.).
Ich habe einen widerspruchsfähigen Bescheid eingefordert und werde notfalls ein Klageverfahren anhängig machen.

VG Klaus
 
Das Prüfungsamt argumentiert nicht nachvollziehbar, dass "schon sehr wohlwollend angerechnet wurde und es sich nicht um dasselbe Modul handelt".
Normalerweise ist die FUH bei der Anrechnung von internen Modulen auch sehr streng und würde in ähnlichen Fällen eher nicht anerkennen,
im Fall 55205 bei Wechsel der PO von 210 auf 180 ist es jedoch Standard (dort: FAQ):

Sie haben im 210er-Modell das Modul Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (55205) belegt und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen.
Dann können Sie sich das neue Pflichtmodul Wirtschaftsstrafrecht (55117) im neuen Bachelor anerkennen lassen.



Aber war Modul 55205 bis 2020 nicht "Allg. und besonderer Teil des Strafrechts"? Ziemliches Durcheinander.

 
Normalerweise ist die FUH bei der Anrechnung von internen Modulen auch sehr streng und würde in ähnlichen Fällen eher nicht anerkennen,
im Fall 55205 bei Wechsel der PO von 210 auf 180 ist es jedoch Standard (dort: FAQ):

Sie haben im 210er-Modell das Modul Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (55205) belegt und erfolgreich mit einer Prüfung abgeschlossen.
Dann können Sie sich das neue Pflichtmodul Wirtschaftsstrafrecht (55117) im neuen Bachelor anerkennen lassen.



Aber war Modul 55205 bis 2020 nicht "Allg. und besonderer Teil des Strafrechts"? Ziemliches Durcheinander.

Natürlich wird es lt. Fernuni Hagen anerkannt. 55205 ist Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Problem ist, dass die Uni nicht erkennen will, dass es keine Frage der Anerkennung von Leistungen, wenn sich für Studierende die Prüfungsordnung ändert, sei es wegen einer generellen Änderung, sei es wegen eines Wechsels in eine andere Prüfungsordnungsfassung. In diesen Fällen werden die bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen fortgeschrieben, einschließlich der Noten und der Fehlversuche" (Birnbaum, BeckOK Hochschulrecht Nordrhein-Westfalen, von Coelln/Schemmer, 24. EditionStand: 01.09.2022, Rn. 19), sondern eine Frage der Umwandlung ist.
Die haben sich bei der Erarbeitung der neuen Prüfungsordnung einfach zu wenig Gedanken gemacht auf Kosten der Studierenden.
 
Wie krass und lächerlich. Das Prüfungsamt der Fernuni Hagen kennt nicht einmal selbst die eigenen Ausführungen aus der Infoveranstaltung vom 09.11.2022.
(Quelle: Informationsveranstaltung zur Reform des Bachelor of Laws). Natürlich werden die Leistungen mit Note angerechnet. Das Prüfugsamt vergleicht Äpfel mit Birnen.
 
Nun hat das Prüfungsamt doch meinem Widerspruch stattgegeben und die Prüfungsleistung mit Note angerechnet.
 
Wie krass und lächerlich. Das Prüfungsamt der Fernuni Hagen kennt nicht einmal selbst die eigenen Ausführungen aus der Infoveranstaltung vom 09.11.2022.
(Quelle: Informationsveranstaltung zur Reform des Bachelor of Laws). Natürlich werden die Leistungen mit Note angerechnet. Das Prüfugsamt vergleicht Äpfel mit Birnen.
Vorsicht: Die Infoveranstaltung war von der Fachstudienberatung, nicht vom Prüfungsamt. Das sind zwei Paar Schuhe.

Nun hat das Prüfungsamt doch meinem Widerspruch stattgegeben und die Prüfungsleistung mit Note angerechnet.
Sehr schön. Manchmal muss man mit denen einfach mal ein wenig diskutieren. Habe ich auch schon durch. :-D
 
Vorsicht: Die Infoveranstaltung war von der Fachstudienberatung, nicht vom Prüfungsamt. Das sind zwei Paar Schuhe.


Sehr schön. Manchmal muss man mit denen einfach mal ein wenig diskutieren. Habe ich auch schon durch. :-D
Vorsicht: Die Infoveranstaltung war von der Fachstudienberatung, nicht vom Prüfungsamt. Das sind zwei Paar Schuhe.


Sehr schön. Manchmal muss man mit denen einfach mal ein wenig diskutieren. Habe ich auch schon durch. :-D
Ich gehe davon aus, dass sich die Fachstudienberatung vor Herausgabe der Informationen verbindlich mit dem Prüfungsamt abgesprochen hat.
 
Ich gehe davon aus, dass sich die Fachstudienberatung vor Herausgabe der Informationen verbindlich mit dem Prüfungsamt abgesprochen hat.
Ich nicht. Sorry. Aber ich habe schon erlebt, dass die Fachstudienberatung Mist erzählt hat. Vielleicht nicht die aktuell dort eingesetzten Personen - die sind afaik noch nicht so lange dabei, aber... Ich sage mal so: Wenn ich eine verbindliche Auskunft will, frage ich nicht die Studienberatung.
 
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