Frage zu Modul/Klausur SS 22 Klausur

Korrekt. Nach der Kommentierungen der Prüferin sollte ich mich sinngemäß exmatrikulieren, mein bereits erworbener LL.B an meiner vorherigen Uni wird aberkannt und sollte froh sein, wenn ich irgendwo den Boden kehren darf.
Oh das klingt vertraut. Ich glaube, die Korrektorin hatte ich auch mal. Nicht verunsichern lassen - ich hätte mich nach dem Votum auch am besten exmatrikulieren sollen, aber bei mir hats immerhin für zwei Examensklausuren gereicht :ROFL:
 
Ich bin gerade ganz froh, dass es mir nicht allein so geht...

Vorab, Remonstrieren an der Fernuni bringt m.E. nichts, habe es zweimal gemacht und kenne auch Einige, die remonstriert haben. Nichts davon war erfolgreich. Bei einer Beschwerde beim PA wäre ich allerdings dabei, da auch ich der Meinung bin, dass hier die Maßstäbe sehr hoch gesetzt wurden...
Zum einen, dass neben Verwaltungsrechtsweg und Begründung noch eine zweite Aufgabe gestellt wurde, finde ich für eine 2-stündige Klausur schon sehr viel.

Die Begründung meiner Nichtbestehens mit nur 28 Punkten find ich sehr fragwürdig. Lt. Korrektor bin ich nicht in der Lage juristische Methoden anzuwenden, Normen zu zitieren etc. Da frage ich mich, wie ich viele andere Module dann gut oder gar mit Prädikat bestehen konnte?!

Kurze knappe Ausführungen (so wie beigebracht, "wenn kein Problem da ist auch keins erfinden") wurden bei mir ebenfalls mit 0 Punkten bewertet.
Den Blitzerfall hatte ich mir im Vorfeld sehr ausführlich zu Gemüte geführt und fühlte mich sehr sicher, meine Lösung ist aber für die Korrektorin nicht verständlich, nicht nachvollziehbar und daher kaum bis gar nicht zu bewerten?!? Im Vergleich mit zugänglichen Musterlösungen entspricht meine Klausur allerdings dem auch dort vorgenommenen Bearbeitungsweg und Argumentationsstrang.

In der zweiten Aufgabe wurden mir lediglich 15 von 30 Punkte gegeben mit der Begründung ich wäre nicht auf die Blitzerapps eingegangen und dies sei ein Schwerpunkt gewesen... es tut mir leid, die Fragestellung bezieht sich ausschließlich auf die Blitzerwarnung im Radio, die Apps wurden zwar im Sachverhalt erwähnt, aber in der Fragestellung nicht einbezogen.

Bin gerade wirklich sehr frustriert...

Mein 1. Gedanke bei der Korrektur war, dass hier anscheinend wirklich ein übertrieben hoher Maßstab gesetzt wurde und man mit Willen meine Klausur auch problemlos als bestanden bewerten hätte können. Sicherlich ist genügend Verbesserungspotential vorhanden, aber diese Bewertung und Kommentierung erschließt sich mir bei Weitem nicht - abgesehen von den fast 11 Wochen Korrekturzeit...
 
Die Begründung meiner Nichtbestehens mit nur 28 Punkten find ich sehr fragwürdig. Lt. Korrektor bin ich nicht in der Lage juristische Methoden anzuwenden, Normen zu zitieren etc. Da frage ich mich, wie ich viele andere Module dann gut oder gar mit Prädikat bestehen konnte?!
Im Zweifel sind das dann „Billigmodule“. Wenn Du das Examen mit Prädikat ablegst, dann dürften dich die willkürlichen Wertungen als Person nicht anfechten.
 
Ich bin auch wieder dabei; ich werde beim Lernen aber meinen Fokus auf 55504 legen. Dort hoffe ich auf über 50 Punkte zu kommen, dann kann ich dank meiner phänomenalen 31 Punkte aus dem letzten Semester in 55503 dort ausgleichen. Dann wäre es egal, was ich in diesem Semester dort schreibe. Da es aber nur noch in diesem und nächsten Semester möglich ist die Zwischenprüfung nach altem Recht zu machen, muss ich auch ohne viel Vorbereitung den Versuch unternehmen 55503 zu bestehen.
 
Ich bin ebenfalls wieder dabei und hoffe auf wenigstens 35 Punkte zwecks Ausgleich; müsste wohl möglich sein. ÖR ist wirklich recht heikel. Ich will auch endlich die ZP nach dem alten Recht gesichert haben, andernfalls wird das Studium unschön.
 
Ich bin auch wieder dabei; ich werde beim Lernen aber meinen Fokus auf 55504 legen. Dort hoffe ich auf über 50 Punkte zu kommen, dann kann ich dank meiner phänomenalen 31 Punkte aus dem letzten Semester in 55503 dort ausgleichen. Dann wäre es egal, was ich in diesem Semester dort schreibe. Da es aber nur noch in diesem und nächsten Semester möglich ist die Zwischenprüfung nach altem Recht zu machen, muss ich auch ohne viel Vorbereitung den Versuch unternehmen 55503 zu bestehen.
Kann man auch ausgleichen, wenn man die Wiwi-Fächer nicht belegt, also nur die Rewi-Fächer untereinander? Ich lass die Wiwi-Fächer weg und mache nur noch das, was für die Zwischenprüfung erforderlich ist, also 3 EM. Beim Bachelor hab ich die PO gewechselt.
 
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