Allgemeine Infos ACHTUNG: EJP nach Übergangsfrist (E-Klausuren, Hausarbeiten)

Ort
Frankfurt / Main
Hochschulabschluss
Diplom-Informatiker
2. Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
ECTS Credit Points
10 von 90
2. Studiengang
Erste Juristische Prüfung
Diese Information ist für Dich irrelevant, wenn Du die Staatsprüfung vor Ablauf der Übergangsfrist ablegst!

Ich glaube, diese Nachricht ist an vielen vorbeigegangen, deshalb hier noch einmal ganz deutlich der Hinweis auf folgende, etwas versteckt platzierte Information:

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Ich halte dabei folgende beiden wirklich wichtigen Aspekte fest:
  1. E-Klausuren zählen nicht gegen die 5 Klausuren, die nach der Übergangsfrist nachzuweisen sind.
  2. Mit dem Wegfall der Hausarbeit in 55104 fehlt eine Hausarbeit im öffentlichen Recht.
Außerdem ist fraglich, ob die Formulierung: "davon jeweils eine im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht" (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW) sich auch auf die Aufsichtsarbeiten bezieht. Hier sollte man vorsichtig sein bei der Auswahl der Klausuren, falls welche nachgeholt werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, diese Nachricht ist an vielen vorbeigegangen, deshalb hier noch einmal ganz deutlich der Hinweis auf folgende, etwas versteckt platzierte Information:

Anhang anzeigen 18702

Ich halte dabei folgende beiden wirklich wichtigen Aspekte fest:
  1. E-Klausuren zählen nicht gegen die 5 Klausuren, die nach der Übergangsfrist nachzuweisen sind.
  2. Mit dem Wegfall der Hausarbeit in 55104 fehlt eine Hausarbeit im öffentlichen Recht.
Außerdem ist fraglich, ob die Formulierung: "davon jeweils eine im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht" (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW) sich auch auf die Aufsichtsarbeiten bezieht. Hier sollte man vorsichtig sein bei der Auswahl der Klausuren, falls welche nachgeholt werden müssen.
das ist bitter für all diejenigen, die sich erfolgreich durch die E-Klausuren gekämpft haben :/
 
das ist bitter für all diejenigen, die sich erfolgreich durch die E-Klausuren gekämpft haben :/
Nicht für alle: es gilt ja noch die Ausnahme des Nachweises bis 02/2025 (Übergangsfrist).
 
Ja, das ist leider extrem bitter und ich finde es schwach, dss die FernUni das nur so ganz am Rande in einer ausklappbaren Box mitteilt. Das müsste viel präsenter angekündigt werden, damit Betroffene sich jetzt schon darauf einstellen können - z.B. künftige Prüfungen entsprechend zu planen. Für den Weg zur Staatsprüfung sind nicht alle Prüfungsleistungen notwendig. Man kann einige auch "liegenlassen" und erstmal sehen, ob man es in die Staatsprüfung rechtzeitig schafft. Dann hat man "Futter" zum Nachholen der Klausuren.
 
Ich glaube, diese Nachricht ist an vielen vorbeigegangen, deshalb hier noch einmal ganz deutlich der Hinweis auf folgende, etwas versteckt platzierte Information:

Anhang anzeigen 18702

Ich halte dabei folgende beiden wirklich wichtigen Aspekte fest:
  1. E-Klausuren zählen nicht gegen die 5 Klausuren, die nach der Übergangsfrist nachzuweisen sind.
  2. Mit dem Wegfall der Hausarbeit in 55104 fehlt eine Hausarbeit im öffentlichen Recht.
Außerdem ist fraglich, ob die Formulierung: "davon jeweils eine im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht" (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW) sich auch auf die Aufsichtsarbeiten bezieht. Hier sollte man vorsichtig sein bei der Auswahl der Klausuren, falls welche nachgeholt werden müssen.
 
Erstmal vielen Dank, dass du es gepostet hast! Ich hätte es vermutlich sonst nicht mit bekommen.
Ich bin ziemlich geschockt. Natürlich hängt die Entscheidung beim JM NRW, aber so etwas muss gesondert als Information rum gehen. Meine drei E-Klausuren dieses Semester sind also für „umsonst“. Das ist super ärgerlich! Hoffentlich wird wenigstens innerhalb der Nachbelegungsfrist bekanntgegeben, welche Module mit meiner Präsenzklausur abschließen.
 
Meine drei E-Klausuren dieses Semester sind also für „umsonst“.
Wieso sind die umsonst? Hast Du den Bachelor bereits? Denn wenn nicht, musst Du für den Bachelor ja auch die Module abschließen.
 
Naja nach dem „neuen“ EJP ist ja wohl keine Verschränkung mit dem Bachelor vorgesehen. Da ich auf EJP studiere bringt mir das im Hinblick auf den Bachelor ja nichts, weil ich diesen nicht anstrebe. Für mich sind ja dann jetzt eher Präsenzklausuren sinnvoller. Ich hatte die Rechnung eben so gemacht, dass die Klausuren die ich jetzt vor der neuen Zwischenprüfung schreibe schon in das Quorum mit rein zählen. Dann hätte ich “nur“ noch die neue Zwischenprüfung schreiben müssen und hätte in die Examensvorbereitung gehen können.
 
Weil ich wiederholt danach gefragt wurde:
Ich habe im ersten Beitrag mal noch die Info aus dem Titel etwas prägnanter platziert: Das alles gilt erst nach dem Ende der Übergangsfrist und ist irrelevant für Personen, die sich vor Ende der Übergangsfrist zur Staatsprüfung anmelden.
 
Naja nach dem „neuen“ EJP ist ja wohl keine Verschränkung mit dem Bachelor vorgesehen. Da ich auf EJP studiere bringt mir das im Hinblick auf den Bachelor ja nichts, weil ich diesen nicht anstrebe. Für mich sind ja dann jetzt eher Präsenzklausuren sinnvoller. Ich hatte die Rechnung eben so gemacht, dass die Klausuren die ich jetzt vor der neuen Zwischenprüfung schreibe schon in das Quorum mit rein zählen. Dann hätte ich “nur“ noch die neue Zwischenprüfung schreiben müssen und hätte in die Examensvorbereitung gehen können.
Ja, für diese Situation ist das ungünstig. Du müsstest dann während der Examensvorbereitung, die ja im Regelfall mindestens 1 Jahr dauert, noch ein paar Klausuren mitschreiben.

Allerdings: Die Module jenseits der Zwischenprüfung sind nicht nur Zierde. Die sollte man sich möglichst auch anschauen.
 
Dass keine Online-Klausuren auf die 5 Pflichtklausuren angerechnet werden, hat mir auch die Planung für das nächste Semester zerhauen. Ursprünglich habe ich mich über die neuen Zulassungsvoraussetzungen des JAG NRW für die Staatliche Pflichtfachprüfung gefreut, denn es streicht so viele Module, die man hätte belegen müssen. 5 Klausuren, 4 Hausarbeiten, Zwischenprüfung (ja, man muss dafür zuvor bestimmte Module belegen, ich weiß, aber diese zählen ja dann zu den 5 Klausuren, sofern man die in Präsenz abgelegt hat bzw. zukünftig ablegt) und man kann in die Examensvorbereitung einsteigen. Ich erarbeite mir den Stoff sowieso am besten selbst mittels Lehrbüchern.

Aber an der Fernuni wird man derzeit irgendwie in der Luft hängen gelassen, insb. weil aktuell kaum Präsenzklausuren angeboten werden. Es gibt zudem so gut wie keine Informationen. Es wäre ja schon gut zu wissen, ob die Hausarbeit in 55107 dann wenigstens angerechnet wird, denn das Modul gehört ja dann nicht mehr zum EJP. Dann hätte ich nach dem Sommersester zumindest schon einmal das Quorum an Hausarbeiten erfüllt.

Allerdings: Die Module jenseits der Zwischenprüfung sind nicht nur Zierde. Die sollte man sich möglichst auch anschauen.

Naja, aber viele Module der Fernuni bzw. die dazugehörigen Skripte sind viel zu oberflächlich, manche Skripte sind einfach nur schlecht. Ich bin froh, dass ich nicht mehr gezwungen bin, so viele Module (kostenpflichtig) zu belegen, um mein Staatsexamen irgendwann abzulegen. Meiner Meinung nach geben die Module nach der Zwischenprüfung eher einen groben Plan, welche Inhalte für das Staatsexamen relevant sind. Da erarbeite ich mir den Stoff doch lieber selbst anhand des Pflichtstoffs des JAG NRW mit ordentlichen Lehrbüchern und stecke das gesparte Geld für nicht belegte Module in Lehrbücher, ein ordentliches Repetitorium und ein oder zwei Jahre Klausurenkurs.
 
Dass keine Online-Klausuren auf die 5 Pflichtklausuren angerechnet werden, hat mir auch die Planung für das nächste Semester zerhauen. Ursprünglich habe ich mich über die neuen Zulassungsvoraussetzungen des JAG NRW für die Staatliche Pflichtfachprüfung gefreut, denn es streicht so viele Module, die man hätte belegen müssen. 5 Klausuren, 4 Hausarbeiten, Zwischenprüfung (ja, man muss dafür zuvor bestimmte Module belegen, ich weiß, aber diese zählen ja dann zu den 5 Klausuren, sofern man die in Präsenz abgelegt hat bzw. zukünftig ablegt) und man kann in die Examensvorbereitung einsteigen. Ich erarbeite mir den Stoff sowieso am besten selbst mittels Lehrbüchern.
Du wirfst da mehrere Sachen in einen Topf. Bei den Zulassungsvoraussetzungen für die Staatliche Pflichtfachprüfung ist nur eine zusätzliche hinzugekommen, es wurde keine einzige gestrichen. Auch nach dem alten Recht musste nur die Zwischenprüfung nachgewiesen werden.

Ja, die FernUni hat bisher für die Zwischenprüfung 11 Module verlangt, von denen 10 offiziell Bestandteil der ZP waren und 55100 nur abgelegt werden musste, weil man sonst die EMs nicht machen durfte. Das hat aber mit den Voraussetzungen für die Staatsprüfung nur mittelbar zu tun. Neu werden 5 Klausuren und 4 Hausarbeiten verlangt, das sind ebenfalls 9 Module. Zusätzlich muss man künftig noch die 3 Zwischenprüfungs-Klausuren schreiben, man kommt also auch da auf einen größeren Aufwand.

Einzig für den universitären Schwerpunkt brauchst Du zukünftig weniger zu leisten. Da war nämlich bisher durch die Verschränkung mit dem LL.B. notwendig, den Bachelor-Abschluss zu erwerben. Das fällt künftig weg. Das ist aber gerade keine Änderung des JAG NRW, sondern eine Anpassung seitens der FernUni, die gerade nicht notwendig war.
 
Für mich ist das deutlich weniger Aufwand. Man muss 7 Prüfungsleistungen, davon mind. 2 (ggf. 3 oder 4)) Hausarbeiten, ablegen, um zur Zwischenprüfung zugelassen zu werden. Der Stoff der ZP ist klar abgegrenzt, dort kann ich Verbundeffekte nutzen und ihn gleich examensgerecht aufarbeiten. Ich muss mich nicht mehr mit Modulen wie 55501 auseinandersetzen. Für mich ist das sehr viel weniger Aufwand.

Und ja, überhaupt die Zulassung zum Schwerpunktbereich an der Fernuni zu erhalten, fordert nun so viel weniger Aufwand. Ohne das neue JAG NRW hätte die Fernuni das mit Sicherheit nicht angepasst, auch wenn bereits nach alten JAG NRW für das Ablegen der Schwerpunktbereichsprüfung im Regelfall nur das bestehen der Zwischenprüfung voraussetzt wurde. Mir kommt das sehr gelegen, dass die Fernuni wenigstens irgendwas hier vereinfacht hat.
 
Okay, dann habe ich folgenden Vorschlag für Dich:
  1. Zwischenprüfung nach neuem Modell ablegen
  2. Staatsprüfung bis spätestens Jan 2025 anmelden
  3. Schwerpunkt nach neuem Modell ablegen
Mit diesem Vorgehen brauchst Du weder die 5 Präsenzklausuren, noch die 4 Hausarbeiten nachzuweisen, kommst aber in den vollen Genuss der neuen Struktur.
 
Die oben im Screenshot zu sehende Information ist von der Webseite der FernUni Hagen wieder verschwunden. Mir ist derzeit nicht bekannt, was das bedeutet. Über twitter wurde aber die Landesfachschaft Jura informiert. Vielleicht rudert das Ministerium zurück - abwarten.

 
Es wurde veröffentlicht welche Klausuren man in Präsenz schreiben kann. Und welche Klausuren mit einer Hausarbeit abschließen.
 

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bei Nr. 5 Quorum an Prüfungen

Ich persönlich muss wohl alle Klausuren von diesem Semester nochmal in Präsenz schreiben 😅😂😆🙋‍♀️
Ich stelle mir halt die Frage, ob es wenigstens ab nächstem Semester gilt oder tatsächlich erst ab WS 23/24, weil dann müsste ich ein Jahr warten… 😅
 
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