FernUni allgemein EA1 und 2 / Lotse 55302 SS23

A.T

Hochschulabschluss
Bachelor of Laws
Studiengang
Master of Laws
Hi Leute, wer mag sich austauschen?
 
Hi, habe die EA 2 fertig.
EA 1 bin ich mit der Zulässigkeit durch und sitze bei der Begründetheit gerade.
 
Hallo Zusammen, mit Lotse habe ich noch gar nicht angefangen. Ich sitze noch mit EA 1. Daher die Frage: was habt Ihr als Widerrufsgrund angenommen? Ich habe zuerst § 49 III S. 1 VwVfG (Zweckverfehlung) bejaht und dann habe ich § 49 II Nr. 2 (Auflage wohl +), 3 (Behörde hätte den VA nachträglich wohl nicht erlassen) VwVfG weitergeprüft und bejaht. Ja und Heute bin ich mir total unsicher geworden, ob § 49 II Nr. 2, 3 VwVfG tatsächlich einschlägig sind. Also ich würde mich auch gerne austauschen, es wäre echt lieb wenn sich jemand meldet.
Danke!!
 
Hi, also ich habe erstmal 48 vwvfg geprüft und dies natürlich verneint. Daraufhin 49 konkret geprüft und bin sodann auf 49 III eingegangen. Ich bin mit der Prüfung noch nicht fertig. Spätestens morgen würde ich dann mein restliches Gutachten mitteilen. Dann können wir ja vergleichen.
 
Hi, also ich habe erstmal 48 vwvfg geprüft und dies natürlich verneint. Daraufhin 49 konkret geprüft und bin sodann auf 49 III eingegangen. Ich bin mit der Prüfung noch nicht fertig. Spätestens morgen würde ich dann mein restliches Gutachten mitteilen. Dann können wir ja vergleichen.
Guten Morgen, ja machen wir dann per p.n. Also ich habe bei der Suche nach der Rechtsgrundlage 48 49 erwähnt, der Subventionsbescheid geprüft und habe gesagt, dass er rechtmäßig ist. Daher es kommt nur auf 49. Bei Tatbestandvoraussetzungen dann: § 49 III S. 1 Nr. 1 VwVfG (+) und § 49 III S. 1 Nr. 2 VwVfG (hier ???) im Moment habe ich (+). Die § 49 II Nr. 2), 3 VwVfG habe ich Gestern rausgenommen. Ich habe alles durchgelesen und gemerkt, dass ich dieselbe Argumente habe. Irgendwie es wiederholt sich bei mir alles. Ich habe im Moment ein Problem mit der Einordnung, ob die Ziffer 1-4 der Rechtlinie als Auflage zu qualifizieren sind. Wenn Auflage (+), dann hat A die Auflage nicht erfüllt und § 49 III S. 1 Nr. 2 VwVfG dann auch (+)

§ 49 III ist lex Specialis zur § 49 II aber die schließen sich nicht aus. Können auch nebeneinander geprüft werden. Daher habe ich zuerst so großzügig das alles bejaht. Na ja, ich lese jetzt weiter und bis Abend werde ich hoffentlich eine klare Chema haben. Sollte jemand sich sicher bei oben erwähnten Problemen auskennen wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar! Also einen erfolgreichen Tag und bis Abend!
 
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