Also wenn das tatsächlich so ist, kann ich nur raten, dann auch den letzten Schritt mit einer Klage zu bestreiten.
Bewertungsspielraum ist immer schwierig gegen vor zu gehen.
Aber wenn die Klausuren so gleich sind, kommt der Korrektur ins Schwitzen.
Genauso wenn er Sachen unterstellt, die im Sachverhalt nicht drin stehen (und auch nicht abzuleiten oder üblicherweise zu unterstellen sind). In meinem Erststudium wurde z. B. extra betont, den Sachverhalt so zu nehmen, wie er ist. Nichts hinzudichten, nichts anzweifeln usw.
Da gab es eine Klausur, da ging es um Glatteis, obwohl es im Juli spielte. Das war nicht anzuzweifeln!
Wie gesagt:
Wenn man so handfeste Sachen hat, sollte man den Weg der Klage gehen. Ggf. mit Hilfe der Studierendenvertretung.