In den Rewi-Fächern ergibt sich die Freiversuchsregelung und die Möglichkeit der Notenverbesserung direkt aus der Studien-und Prüfungsordnung.
Bei Wiwi ist das anders:
Diese befristete Freiversuchsregelung gibt es nur, weil die FernUni durch die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen quasi gezwungen ist, also den Freiversuch gewähren muss. Die Möglichkeit der Notenverbesserung muss die FernUni (für Wiwi usw.) nicht einräumen und da haben sie entschieden, das auch nicht zu machen.
Achtung: diese Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist befristet und kann auslaufen oder geändert werden - das kann nächstes Semester wieder anders aussehen. Also die Frage: "ob das immer so ist" , kann man nicht beantworten.