Frage zu Modul/Klausur Freiversuch

Hallo, also dieses Semester gibt es ja auch in den WIWI Pflichtfächern einen Freiversuch oder?
Aber ist es immer so, dass wenn man die Klausur einmal besteht, man sie nicht nochmal zur Notenverbesserung schreiben kann oder ist das nur wegen dem Freiversuch so?
LG
 
In der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde festgelegt, dass im Wintersemester 2020/21 alle Prüfungsversuche, sofern diese nicht bestanden werden, als nicht unternommen gelten (befristete Freiversuchsregelung). Wird dagegen eine Prüfung bestanden, zählt diese und kann nicht wiederholt werden.

Quelle: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/info3.pdf

Dort unter II Nr.8 (im gedruckten Heft S.15)
 
Ja, das genau, siehe oben, aber die Frage war mehr warum man sie nicht wiederholen kann bzw. Ob das immer so ist ?
 
In den Rewi-Fächern ergibt sich die Freiversuchsregelung und die Möglichkeit der Notenverbesserung direkt aus der Studien-und Prüfungsordnung.

Bei Wiwi ist das anders:
Diese befristete Freiversuchsregelung gibt es nur, weil die FernUni durch die Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen quasi gezwungen ist, also den Freiversuch gewähren muss. Die Möglichkeit der Notenverbesserung muss die FernUni (für Wiwi usw.) nicht einräumen und da haben sie entschieden, das auch nicht zu machen.

Achtung: diese Corona-Epidemie-Hochschulverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist befristet und kann auslaufen oder geändert werden - das kann nächstes Semester wieder anders aussehen. Also die Frage: "ob das immer so ist" , kann man nicht beantworten.
 
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