FAQ Wie beantrage ich Klausureinsicht und Widerspruch und warum ist das so wichtig?

Habe auch den Widerspruch auch per Word erstellt, unterschrieben, gescannt und dann durchgemailt. Habe dann auch recht kurzfristig den Eingang des Widerspruchs bestätigt bekommen!
 
Ich habe dann doch heute endlich meine Klausur einsehen können - viel schlauer als vorher bin ich nicht, da überhaupt keine Punkte verzeichnet sind. Wie dieser Korrektor zu meinem Punktestand gekommen ist, kann man anhand dieser Klausur überhaupt nicht nachvollziehen.

Vielleicht erreiche ich ja über den Widerspruch eine Neukorrektur - nicht dass ich glaube, dann zu bestehen, aber ich möchte zumindest ein paar ordentliche Hinweise haben, warum und wieso ich die fehlenden Punkte nicht erhalten habe...
 
Das habe ich in der Mail erhalten:

Die Klausur wird Ihnen spätestens nach Ablauf der Frist für die Beantragung der elektronischen Klausureinsicht (i.d.R. zwei Wochen nach Versandt der Notenbescheide) im Online-Prüfungsportal zur Einsicht bereitgestellt.

Das heisst doch, wenn ich den Notenbescheid am 1.11. erhalten habe, spätestens zum 1.12. die Klausureinsicht erfolgen sollte.Oder nicht?
 
Du musst bei der Klausureinsichtsstelle meckern, eine Mailadd hast Du ja, ich hab das seit Montag gemacht, und habe dann heute die Klausur endlich einsehen können...
 
Das habe ich in der Mail erhalten:

Die Klausur wird Ihnen spätestens nach Ablauf der Frist für die Beantragung der elektronischen Klausureinsicht (i.d.R. zwei Wochen nach Versandt der Notenbescheide) im Online-Prüfungsportal zur Einsicht bereitgestellt.

Das heisst doch, wenn ich den Notenbescheid am 1.11. erhalten habe, spätestens zum 1.12. die Klausureinsicht erfolgen sollte.Oder nicht?
Mir erschließt sich gerade nicht, wie du auf den 1.12. kommst. Immerhin sind das 4 Wochen und keine zwei.

Wenn du Anfang November Klausureinsicht beantragt hast, sollte sie inzwischen da sein. Ist dies nicht der Fall, kann ich Mario nur zustimmen: einfach mal ne Mail schreiben.
Den Widerspruch haste hoffentlich eingelegt.
 
ich habe auch widerspruch gegen die korrektur meiner rhetorikklausur eingelegt. erstens waren da garkeine punkte verzeichnet und somit nicht ersichtlich wieviele punkte man für welche aufgabe bekommen hat und zweitens sehe ich die klausur viel besser als sie benotet wurde. 6 seiten begründung. da wurden vom korrektor nur randbemerkungen gemacht a la "zu schwammig" "kein markantes beispiel" "insgesamt noch in ordnung", dann hat er dinge verlangt, die vom wortlaut der aufgabenstellung garnicht gefragt waren und meine antwort dann als wohl falsch dahingestellt, obwohl meine antwort richtig ist und sogar noch fast so formuliert wie in den klausurbesprechungsvideos vom lehrstuhl selbst zu den gleichen aufgaben....somit hat mir der korrektor auf eine musterlösungsantwort vom lehrstuhl auf eine gleiche frage aus einer älteren klausur, keine punkte gegeben, obwohl die mitarbeiter vom lehrstuhl in diesen videos genau gesagt haben, dass die punkte x und y unbedingt genannt werden sollen etc......also das ist hamma hart....die korrektur war so nichtsaussagend....einfach schnell gelesen und ein paar nichtsaussagende bemerkungen an den rand geschrieben.....und die punktevergabe absolut nicht nachvollziehbar......sollte sich meine note nicht bessern, gehe ich vors verwaltungsgericht......und ich bin mal auf die gegenargumentation des prüfungsamtes oder des lehrstuhls gespannt......
wird die klausur zur nachkorrektur wieder an den gleichen korrektor verschickt? also quasi an den lehrstuhl?
wie lange dauer es, bis man eine antwort erwarten kann, ob der widerspruch erfolgreich war oder nicht?

ich rege mich über diese korrektur...also die art und weise dermaßen auf.....ich dachte echt, dass es sowas nicht geben kann.....
von daher überprüft alle eure klausuren! ich ärgere mich, dass ich dies nicht bei allen klausuren gemacht habe....
 
Mir erschließt sich gerade nicht, wie du auf den 1.12. kommst. Immerhin sind das 4 Wochen und keine zwei.

Wenn du Anfang November Klausureinsicht beantragt hast, sollte sie inzwischen da sein. Ist dies nicht der Fall, kann ich Mario nur zustimmen: einfach mal ne Mail schreiben.
Den Widerspruch haste hoffentlich eingelegt.

Natürlich. Ich bin gespannt, wann es so weit sein wird...
 
Hallo alle miteinander,

weiß zufällig jemand, wo ich die Musterlösungen zu Klausuren bekomme? Bei mir sind es dieses Semester konkret die Kurse Informationsmanagement und IT-Governance.

Zu beiden habe ich die Notenbescheide am 13.11. erhalten und kann bereits auf die eingescannten Klausuren zugreifen. Einspruch habe ich allerdings noch nicht eingelegt (hab ja noch bis ungefähr 10.12. Zeit). Ohne die Musterlösung kann ich nicht wirklich beurteilen (zumindest nicht in allen Fällen), ob die Bewertung korrekt ist.

Viele GRüße

Felix
 
Hallo Felix,

Musterlösungen gibt es i.d.R. für Klausurren nicht. Üblicherweise nutzen die Lehrstühle Klausuraufgaben mit einem Verzug von ein bis zwei Semestern als EA und erst dann gäbe es die Musterlösung. Das ist beim LS Baumöl, wie in Deinem Fall, auch so. Da hilft für den Widerspruch nur der gepflegte Blick ins Skript und/oder die Diskussion mit Kommillitonen.
 
Gaaaaaanz lieben Dank für die superschnelle Antwort! :-)

Das ist aber m.E. ziemlicher Mist. Bei mir fehlen die meisten Punkte nämlich bei den "freien" Aufgaben dieser Klausuren (es gibt jeweils eine Aufgabe nach dem Motto: Was denken Sie ist der Zusammenhang zwischen... / Was sind Ihrer Meinung nach Faktoren für... / etc.). Zu diesem Aufgabentyp gibt es keine Lösungen, die man mit dem Skript nachvollziehen könnte.

Was mache ich in so einem Fall? Kann ich einfach um eine erneute Korrektur dieser Aufgaben bitten? Kann dabei die Note auch schlechter werden?
 
Nun, das hört man auf jeden Fall gerne. :-)

Aber was ist mit der Korrektur - kann ich einfach um eine erneute Prüfung bitten, wenn ich keine Möglichkeit habe, die Aufgaben selbst zu prüfen?
 
@dickerhund: Das hab ich doch oben schon geschrieben - eben nicht!!!

Das sind keine Fragen, die man aus dem Skript folgern kann. Ich müsste komplett raten, was die das hören wollten. Sonst würde ich doch nicht wegen der erneuten Prüfung fragen, sondern einfach reinschauen.

Also falls jemand weiß, ob man das "verlangen" kann, dann bitte melden, würde mich interessieren. Sonst versuche ich mein Glück mal beim Prüfungsamt.
 
@dickerhund: Das hab ich doch oben schon geschrieben - eben nicht!!!

Das sind keine Fragen, die man aus dem Skript folgern kann. Ich müsste komplett raten, was die das hören wollten. Sonst würde ich doch nicht wegen der erneuten Prüfung fragen, sondern einfach reinschauen.
Aus Erfahrung mit dem besagten Lehrstuhl kann ich behaupten, dass, auch wenn es auf den ersten Blick so scheint, doch meist so ist, dass der gesuchte Satz im Skript steht. Oft ist dieser Nebensatz in Belanglosigkeiten verpackt und wird gerne überlesen. Nimm Dir die Zeit und such das Skript noch mal durch. Du wirst Stellen finden, von denen Du bisher unbewusst nichts wahrgenommen hast.
 
Also ich möchte auch mal was dazu sagen....
Ich habe Arbeitsrecht nicht bestanden und hatte mir die Klausur zur Einsicht schicken lassen.
Komischer weise hatte ich mehr richtig haken als alles andere.
Auch gab der Korrektor keine hinweise was falsch sein sollte.
Ich hatte dann meine Klausur mit der einer Kommilitonin verglichen und siehe da, es wird noch spektakulärer.
Wir hatten den selben Korrektor mit exakt den gleichen Randbemerkugnen( wir lernen viel zusammen, deshalb haben wir meistens gleiche Lösungswege) nur der unterschied war, sie hat über 70P ich nur 41P!
Jetzt frage ich mich echt was da los ist.
Bin mal auf den Widerspruch gespannt.
Hab den schön mit Literaturangaben versehen.....
Ich finde das unfassbar wie mit Willkür Klausuren bewertet werden.
Und wenn man mal 2 Klausren von 2 Studenten vergleicht, die zu 85-90% % gleich sind sieht man wirklich wie ein und der selbe Korrektor bewertet.
Auch BGB 2 wird noch ein Fest.
Da habe ich schön wie der Lehrstuhl es wollte Schadensersatz geprüft und meine Kollegn bekommt 80 P ich 20P.
Willkommen an der Fu Hagen!
 
Habe jetzt gerade noch auf den letzten Drücker meinen Widerspruch Anhang zur E-Mail an das PA geschickt...
 
So mein Widerspruch geht nachher raus und hoffe das es sich lohnt :-)

Wie lange dauert es denn bis man nach dem Widerruf nochmal was hört?
 
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