Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt und die Studienplatzvergabe bei Medizin als teilweise verfassungswidrig bezeichnet. Es wird sich einiges ändern müssen, das Gericht gibt dafür zwei Jahre Zeit. Wie das genau geschehen wird, ist aber Sache des Gesetzgebers – und wer genau dann bessere Chancen haben wird, bleibt erstmal offen.
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