Aufgabe 1
A - Nein. Bei Personalsicherheiten haftet nicht der Schuldner sondern der Dritte (Bürge) mit seinem gesamten Vermögen.
C - Nein. Akzessorisch sind nur die "geborenen" Personalsicherheiten, die durch das Gesetz als akzessorisch ausgestaltet sind. Es gibt aber weitere sog. "gekorene" Personalsicherheiten, die nicht akzessorisch, sondern Gegenstand einer Sicherungs- bzw. Zweckabrede im Rahmen eines Sicherungsvertrags sind (fiduziarische Sicherheiten). Die Sicherungsabrede ist der Rechtsgrund für die bestellte Sicherheit, nicht die Forderung; d.h. sie besteht ggf. weiter, auch wenn die Forderung nicht entstanden oder erloschen ist, und der Sicherungsgeber muss u.U. seinen Rückgewähranspruch geltend machen.
E - Nein. Es wird bei Realsicherheiten (nicht bei Personalsicherheiten) zwischen Mobiliar- und Immobiliarsicherheiten differenziert.
B und D => Ja