Studis Online Ab 2023 statt ALG II – weiterhin nur in Ausnahmefällen: Bürgergeld für Studierende und SchülerInnen

Studierende und SchülerInnen, deren Ausbildung dem Grunde nach mit BAföG gefördert werden kann, haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld. Es gibt aber doch Ausnahmen – wenn auch wenige. Möglich kann Bürgergeld z.B. für eigene Kinder der Auszubildenden sein. Und wenn wegen längerer Krankheit das Studium pausieren muss.

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