Studierende und SchülerInnen, deren Ausbildung dem Grunde nach mit BAföG gefördert werden kann, haben in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld. Es gibt aber doch Ausnahmen – wenn auch wenige. Möglich kann Bürgergeld z.B. für eigene Kinder der Auszubildenden sein. Und wenn wegen längerer Krankheit das Studium pausieren muss.
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