FernUni allgemein Akademiestudium vor dem Master Politikwissenschaften

Hochschulabschluss
Bachelor
Hallo zusammen,

ich möchte gerne mit dem Master „Politikwissenschaften - Regieren und Partizipation“ starten.
Da ich allerdings einen Bachelor„Öffentliche Verwaltung (FH)“ habe, muss ich vor dem Master noch zwei Module im Akademiestudium absolvieren (Module B2 und M1 aus dem B.A. Poltikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie), um die Voraussetzungen für die Einschreibung zum Master zu erfüllen.
Nun dazu meine Frage: Ich würde im WS 2020/21 mit dem Akademiestudium starten und im März 2021(hoffentlich erfolgreich) die beiden Modulprüfungen ablegen.
Kann ich mich dann gleich für das SS 2021 für den Master Einschreiben? Die Frist für die Einschreibung ist ja deutlich vor der Ablegung der beiden Prüfungen der Module aus dem Akademiestudium. Würde ich dann „unter Vorbehalt“ eingeschrieben werden unter der Voraussetzung, dass die beiden Module bestanden werden oder könnte ich erst im darauffolgenden WS 2021/22 mit dem Master starten?
Leider habe ich darauf noch keine Antwort gefunden und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Danke im Voraus.
Beste Grüße
Andrea
 
Deine Situation dürfte vergleichbar mit Powi-Studenten der Fernuni sein, die auf das Ergebnis der letzten Bachelorprüfung warten und in den Master Governance wechseln möchten. Die können im Akademie-Studium schon die ersten Master-Module absolvieren, während sie noch auf das Ergebnis der letzten Bachelor-Prüfung warten.

Nähere Erläuterungen hier: Sonderregelung zur internen Umschreibung – Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften

Frag aber sicherheitshalber nochmal beim Prüfungsamt nach, ob das auch für Akademiestudenten gilt, die Vorabmodule machen. Die können Dir eine verbindliche Auskunft geben.
 
Danke Ada Grace! Ich habe bereits beim Prüfungsamt nachgefragt und warte noch auf eine Antwort von dort. Daher dachte ich, ich frage hier mal nach. Vielleicht hatte jemand die Situation schon mal. ☺️
Aber der Link hilft mir schon sehr weiter. Da steht ja im Prinzip drin, dass die Regelung mit der Umschreibung von B.A. auf M.A. ebenso anzuwenden ist für Studierende, die im Akademiestudium studieren und dort noch bestimmte Module belegen, die erforderlich sind, um für den Master eingeschrieben werden zu können.
 
Ein kleines Update falls jemand mal vor dem gleichen Problem steht: Ich habe gerade die Info aus dem Prüfungsamt bekommen, dass ich In dem Fall erstmal weiterhin im Akademiestudium bleiben sollte und sofern die Leistungsnachweise für M1 und B2 bis Ende Mai 2021 vorliegen, eine Umschreibung aus dem Akademiestudium in den Master noch vorgenommen werden kann.
 
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