- Ort
- Oldenburg
- Hochschulabschluss
- Diplom-Informatiker
- 2. Hochschulabschluss
- Diplom-Kaufmann
- Studiengang
- Master of Laws
- ECTS Credit Points
- 50 von 90
- 2. Studiengang
- Erste Juristische Prüfung
Ich habe allgemeine Hinweise für Unternehmensrecht-Klausuren:
1. Obersatz
Der Obersatz muss die genaue Anspruchsgrundlage mit kompletter Paragraphenkette enthalten. Und zwar noch ausführlicher als sonst üblich. Es wird in den Klausurbesprechungen aber immer betont, dass darauf Wert gelegt wird.
2. Prüfen der Kaufmannseigenschaft
Es muss immer geprüft werden, ob einer oder mehrere Beteiligte Kaufleute sind. Das kann im Aufbau dann gemacht werden, wenn es von der Liste der Anspruchsgrundlagen her erforderlich ist, praktischer ist aber, wenn das den sonstigen Prüfungen vorweggestellt wird, weil dadurch ja der Weg ins HGB eröffnet wird. Das Prüfen der Kaufmannseigenschaft muss unbedingt gründlich in allen Schritten von §1 HGB angefangen geschehen. Oft steht da ein "e.K." und Du denkst "eingetragener Kaufmann", also §2 HGB, und fertig, aber damit werden Punkte verschenkt.
3. Definition des Gewerbes
Auch wenn es auf §2 HGB hinausläuft ist die Prüfung nach §1 HGB wichtig, weil Du da nämlich zeigen musst, dass Du weisst, was ein Handelsgewerbe ist und (noch wichtiger) was ein Gewerbe ist. Das Gewerbe steht nicht im Gesetz und muss deshalb auswendig gekonnt werden. Hier also die Definition aufschreiben und nach allen Merkmalen abprüfen. Im positiven Fall muss dann noch für §1 II HGB geprüft werden wie es mit dem in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb aussieht. Für alle diese Prüfungen muss mit Material aus dem Sachverhalt argumentiert werden. Die Formulierungen im Sachverhalt sind da in der Regel ziemlich deutlich. Es kann aber auch rauskommen, dass es nach §1 HGB kein Kaufmann ist und dann gehst Du mit dem e.K. eben zu §2 HGB.
Das sind Sachen, die ich in den Altklausuren und den Besprechungen immer wieder gesehen habe. Das werdet Ihr natürlich auch sehen, wenn Ihr die Altklausuren bearbeitet, aber es ist vielleicht praktisch, schon im Voraus darauf aufmerksam gemacht zu werden.
1. Obersatz
Der Obersatz muss die genaue Anspruchsgrundlage mit kompletter Paragraphenkette enthalten. Und zwar noch ausführlicher als sonst üblich. Es wird in den Klausurbesprechungen aber immer betont, dass darauf Wert gelegt wird.
2. Prüfen der Kaufmannseigenschaft
Es muss immer geprüft werden, ob einer oder mehrere Beteiligte Kaufleute sind. Das kann im Aufbau dann gemacht werden, wenn es von der Liste der Anspruchsgrundlagen her erforderlich ist, praktischer ist aber, wenn das den sonstigen Prüfungen vorweggestellt wird, weil dadurch ja der Weg ins HGB eröffnet wird. Das Prüfen der Kaufmannseigenschaft muss unbedingt gründlich in allen Schritten von §1 HGB angefangen geschehen. Oft steht da ein "e.K." und Du denkst "eingetragener Kaufmann", also §2 HGB, und fertig, aber damit werden Punkte verschenkt.
3. Definition des Gewerbes
Auch wenn es auf §2 HGB hinausläuft ist die Prüfung nach §1 HGB wichtig, weil Du da nämlich zeigen musst, dass Du weisst, was ein Handelsgewerbe ist und (noch wichtiger) was ein Gewerbe ist. Das Gewerbe steht nicht im Gesetz und muss deshalb auswendig gekonnt werden. Hier also die Definition aufschreiben und nach allen Merkmalen abprüfen. Im positiven Fall muss dann noch für §1 II HGB geprüft werden wie es mit dem in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb aussieht. Für alle diese Prüfungen muss mit Material aus dem Sachverhalt argumentiert werden. Die Formulierungen im Sachverhalt sind da in der Regel ziemlich deutlich. Es kann aber auch rauskommen, dass es nach §1 HGB kein Kaufmann ist und dann gehst Du mit dem e.K. eben zu §2 HGB.
Das sind Sachen, die ich in den Altklausuren und den Besprechungen immer wieder gesehen habe. Das werdet Ihr natürlich auch sehen, wenn Ihr die Altklausuren bearbeitet, aber es ist vielleicht praktisch, schon im Voraus darauf aufmerksam gemacht zu werden.