Hallo,
hat jemand alte Einsendearbeiten mit Lösungen? Würde mir gerne mal anschauen, was der Lehrstuhl so erwartet. Sitze an der ersten EA und nach Beantwortung der Fragen kommt es mir zu einfach vor, da ich "nur" zwei Seiten habe. 🙈🙈 Wie weit soll man ausholen.
z.B. Aufgabe 1 wird gefragt:
In welcher Höhe kann sie mit einer Zahlung aus der Masse rechnen, wenn die Quote 10% für die Insolvenzgläubiger gem. § 38 InsO beträgt?
Meine Antwort:
Die B hat durch ihr Recht auf Absonderung den Erlös der Maschinen (Aufgrund dem dinglichen Recht der Sicherungsübereignung) in Höhe von 60.000 € erhalten. Bei den 60.000 € sind gem. §§ 170, 171 InsO bereits der Feststellungs- und Verwertungskostenbeitrag (4 % + 5 % des Verwertungserlöses) abgezogen worden. Diese erhaltene Summe wird von der Kapitalforderung der B in Höhe von 100.000 € abgezogen. Die 60.000 € entsprechen nicht, der kompletten Kapitalforderung. Daher ist die B Bank mit einem Betrag von 40.000 € ausgefallen. Aus § 190 InsO folgt, dass B dies innerhalb der Ausschlußfrist dem Insolvenzverwalter nachweisen muss, damit dieser Betrag in die Insolvenztabelle aufgenommen wird und an der Verteilung teilnimmt. Die B wird somit Insolvenzgläubiger gem. § 38 InsO. Die Quote der Verteilung für die Insolvenzgläubiger gem. § 38 InsO beträgt hier 10%. Berechnet wird die Insolvenzquote: Verteilbare Masse geteilt durch die Höhe aller Gläubigerforderungen. 10% von 40.000 € sind 4.000 €. Die B erhält 4.000 € bei der Verteilung. Des Weiteren sind der B gemäß § 169 1 InsO die Zinsen in Höhe von 5.000 € aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Mithin hat die B insgesamt 69.000 € erhalten.
Ist das genügend? Kommt mir für 45 Punkte sehr wenig vor...
Wer kann helfen oder hat alte Lösungen?
hat jemand alte Einsendearbeiten mit Lösungen? Würde mir gerne mal anschauen, was der Lehrstuhl so erwartet. Sitze an der ersten EA und nach Beantwortung der Fragen kommt es mir zu einfach vor, da ich "nur" zwei Seiten habe. 🙈🙈 Wie weit soll man ausholen.
z.B. Aufgabe 1 wird gefragt:
In welcher Höhe kann sie mit einer Zahlung aus der Masse rechnen, wenn die Quote 10% für die Insolvenzgläubiger gem. § 38 InsO beträgt?
Meine Antwort:
Die B hat durch ihr Recht auf Absonderung den Erlös der Maschinen (Aufgrund dem dinglichen Recht der Sicherungsübereignung) in Höhe von 60.000 € erhalten. Bei den 60.000 € sind gem. §§ 170, 171 InsO bereits der Feststellungs- und Verwertungskostenbeitrag (4 % + 5 % des Verwertungserlöses) abgezogen worden. Diese erhaltene Summe wird von der Kapitalforderung der B in Höhe von 100.000 € abgezogen. Die 60.000 € entsprechen nicht, der kompletten Kapitalforderung. Daher ist die B Bank mit einem Betrag von 40.000 € ausgefallen. Aus § 190 InsO folgt, dass B dies innerhalb der Ausschlußfrist dem Insolvenzverwalter nachweisen muss, damit dieser Betrag in die Insolvenztabelle aufgenommen wird und an der Verteilung teilnimmt. Die B wird somit Insolvenzgläubiger gem. § 38 InsO. Die Quote der Verteilung für die Insolvenzgläubiger gem. § 38 InsO beträgt hier 10%. Berechnet wird die Insolvenzquote: Verteilbare Masse geteilt durch die Höhe aller Gläubigerforderungen. 10% von 40.000 € sind 4.000 €. Die B erhält 4.000 € bei der Verteilung. Des Weiteren sind der B gemäß § 169 1 InsO die Zinsen in Höhe von 5.000 € aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Mithin hat die B insgesamt 69.000 € erhalten.
Ist das genügend? Kommt mir für 45 Punkte sehr wenig vor...
Wer kann helfen oder hat alte Lösungen?