Ergänzend dazu wäre meine Frage: Kann man eine erfolgreich absolvierte Schwerpunktbereichsprüfung aus dem Fachbereich "Historische und Philosophische Grundlagen des Rechts"(Staatsexamensstudiengang) als Ersatz für das Mastermodul Rechtsgeschichte oder Rechtsphilosophie anrechnen lassen?