Schnecke
Tutorin und Forenadmin
Nachtrag: mir kam da gerade ein Gedanke: kann es sein, dass Du Modulinhalte durcheinanderbringst bzw. Dir falsche Vorstellungen vom Modul Staats- und Verfassungsrecht machst - Du hast es ja noch nicht belegt ? In Staats- und Verfassungsrecht geht es um Öffentliches Recht, dort werden Grundrechte und das Staatsorganisationsrecht behandelt, mit Verfassungsbeschwerde, Normenkontrollklage u.ä. ist zu prüfen ob ein Handeln gegen die Grundrechte verstößt oder ob ein Gesetz in korrekter Art und Weise von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde.
Eventuell verwechselst Du das mit BGB IV - in BGB IV geht es um die ZPO und die verschiedenen zivilrechtlichen Klagearten . Aber Arbeitsvertragsrecht ist auch ohne BGB IV problemlos machbar - auch BGB IV steht mir noch bevor
Eventuell verwechselst Du das mit BGB IV - in BGB IV geht es um die ZPO und die verschiedenen zivilrechtlichen Klagearten . Aber Arbeitsvertragsrecht ist auch ohne BGB IV problemlos machbar - auch BGB IV steht mir noch bevor