Klausurbesprechung Ausführliche Besprechung Klausur vom 11. März 2013

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GelöschterUser2154

abgemeldet
Hallo an alle,
habe inzwischen meine Klausur zugesandt bekommen, hier mein Kommentar:


Sachverhalt-Überblick:
Publikums-Zeitschrift (Yellow Press) veröffentlicht Artikel „Große-Zeitschrift-Leserfahrt“ mit wohlwollendem Inhalt, Veranstalter ist ein drittes Unternehmen, worauf und auch auf den Preis nur kurz hingewiesen wird. Großes Foto mit Unterschrift „So schön ist das Fünf-Sterne-Schiff“ (des Veranstalters). Sonstiges über den Veranstalter wird im Artikel nicht genannt.
Frage: Die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb fragt Sie, ob und was dagegen unternommen werden kann. Was werden Sie ihr raten?


(Mein) Lösungsaufbau und Punkteverteilung:
Obersatz:
„Die Zentrale könnte einen Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines solchen Artikels haben nach §§ 8 Abs 1 Satz 1, Abs 3 Nr 3, 3 Abs 3 iVm Anhang zu §3 Abs 3 Nr 11 UWG.“
(10 Punkte)

Anspruchberechtigung der Zentrale:
„könnte sich aus §8 Abs 3 Nr 3 UWG ergeben ….“ (+)
(5 Punkte)

Anspruchsgegner:
„ … nach § 8 Abs 1 Satz 1 ...“
Beauftragter ? (habe ich rumgeeiert) (+)
(3 Punkte)

Geschäftliche Handlung?
Die 5 Punkte definieren und prüfen, ziemlich ausführlich! (+)
(15 Punkte)

Verbrauchereigenschaft der Zielgruppe?
Definieren und prüfen (+)
(5 Punkte)

Nr. 11 der schwarzen Liste?
Ausführlich subsumieren und prüfen (+)
Aktion ist damit unzulässig.
(10 Punkte)

Unzulässig nach §4 Nr 3 UWG?
Dazu Obersatz
(2 Punkte)
[damit 50 Punkte erreicht – gut so!]

Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen
(anscheinend ausführlicher gefordert als bei mir) (+)
Definition Mitbewerber, Beeinträchtigung spürbar? (+)
(5 Punkte)
Unzulässig nach §4 Nr 3
(Verschleierung)
Definition, Subsumtion (+)
(10 Punkte)

Wiederholungsgefahr?
Definition, Ausführung (+)
(5 Punkte)

Zusammenfassung: Anspruch auf Unterlassung besteht.

Praktische Erwägung:
Keine Klage, erst Abmahnung §12 Abs 1 UWG
(10 Punkte)

Damit wurden 80 Punkte erreicht. Wo die 20 anderen fehlen, weiß ich auch nicht; evtl. nach §5 Täuschung durch Unterlassen prüfen?
Wichtig: immer den Dreischritt Definition, Subsumtion, Ergebnis anwenden!

Ergebnis der Klausur, Notenspiegel:
Laut schriftlicher Bescheinigung 21 Teilnehmer, drei nicht bestanden;
nach Online-Info https://pos.fernuni-hagen.de: 17 Teilnehmer, zwei nicht bestanden
(woher dieser Unterschied stammt, ist mir nicht bekannt).

Bei Fragen bitte melden, Gruß
 
Der Unterschied kommt daher, dass das LSF immer nur "gleiche" Prüfungen anzeigt. D.h. alle die z.B. mit Behinderung und/oder im Ausland geschrieben haben, erscheinen nicht. Es erscheinen aus keine Teilnehmer, welche etwas anderes studieren. Auf dem Bescheid sind diese mit drin.
 
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