G
GelöschterUser2154
abgemeldet
Hallo an alle,
habe inzwischen meine Klausur zugesandt bekommen, hier mein Kommentar:
Sachverhalt-Überblick:
Publikums-Zeitschrift (Yellow Press) veröffentlicht Artikel „Große-Zeitschrift-Leserfahrt“ mit wohlwollendem Inhalt, Veranstalter ist ein drittes Unternehmen, worauf und auch auf den Preis nur kurz hingewiesen wird. Großes Foto mit Unterschrift „So schön ist das Fünf-Sterne-Schiff“ (des Veranstalters). Sonstiges über den Veranstalter wird im Artikel nicht genannt.
Frage: Die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb fragt Sie, ob und was dagegen unternommen werden kann. Was werden Sie ihr raten?
(Mein) Lösungsaufbau und Punkteverteilung:
Obersatz:
„Die Zentrale könnte einen Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines solchen Artikels haben nach §§ 8 Abs 1 Satz 1, Abs 3 Nr 3, 3 Abs 3 iVm Anhang zu §3 Abs 3 Nr 11 UWG.“
(10 Punkte)
Anspruchberechtigung der Zentrale:
„könnte sich aus §8 Abs 3 Nr 3 UWG ergeben ….“ (+)
(5 Punkte)
Anspruchsgegner:
„ … nach § 8 Abs 1 Satz 1 ...“
Beauftragter ? (habe ich rumgeeiert) (+)
(3 Punkte)
Geschäftliche Handlung?
Die 5 Punkte definieren und prüfen, ziemlich ausführlich! (+)
(15 Punkte)
Verbrauchereigenschaft der Zielgruppe?
Definieren und prüfen (+)
(5 Punkte)
Nr. 11 der schwarzen Liste?
Ausführlich subsumieren und prüfen (+)
Aktion ist damit unzulässig.
(10 Punkte)
Unzulässig nach §4 Nr 3 UWG?
Dazu Obersatz
(2 Punkte)
[damit 50 Punkte erreicht – gut so!]
Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen
(anscheinend ausführlicher gefordert als bei mir) (+)
Definition Mitbewerber, Beeinträchtigung spürbar? (+)
(5 Punkte)
Unzulässig nach §4 Nr 3
(Verschleierung)
Definition, Subsumtion (+)
(10 Punkte)
Wiederholungsgefahr?
Definition, Ausführung (+)
(5 Punkte)
Zusammenfassung: Anspruch auf Unterlassung besteht.
Praktische Erwägung:
Keine Klage, erst Abmahnung §12 Abs 1 UWG
(10 Punkte)
Damit wurden 80 Punkte erreicht. Wo die 20 anderen fehlen, weiß ich auch nicht; evtl. nach §5 Täuschung durch Unterlassen prüfen?
Wichtig: immer den Dreischritt Definition, Subsumtion, Ergebnis anwenden!
Ergebnis der Klausur, Notenspiegel:
Laut schriftlicher Bescheinigung 21 Teilnehmer, drei nicht bestanden;
nach Online-Info https://pos.fernuni-hagen.de: 17 Teilnehmer, zwei nicht bestanden
(woher dieser Unterschied stammt, ist mir nicht bekannt).
Bei Fragen bitte melden, Gruß
habe inzwischen meine Klausur zugesandt bekommen, hier mein Kommentar:
Sachverhalt-Überblick:
Publikums-Zeitschrift (Yellow Press) veröffentlicht Artikel „Große-Zeitschrift-Leserfahrt“ mit wohlwollendem Inhalt, Veranstalter ist ein drittes Unternehmen, worauf und auch auf den Preis nur kurz hingewiesen wird. Großes Foto mit Unterschrift „So schön ist das Fünf-Sterne-Schiff“ (des Veranstalters). Sonstiges über den Veranstalter wird im Artikel nicht genannt.
Frage: Die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb fragt Sie, ob und was dagegen unternommen werden kann. Was werden Sie ihr raten?
(Mein) Lösungsaufbau und Punkteverteilung:
Obersatz:
„Die Zentrale könnte einen Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung eines solchen Artikels haben nach §§ 8 Abs 1 Satz 1, Abs 3 Nr 3, 3 Abs 3 iVm Anhang zu §3 Abs 3 Nr 11 UWG.“
(10 Punkte)
Anspruchberechtigung der Zentrale:
„könnte sich aus §8 Abs 3 Nr 3 UWG ergeben ….“ (+)
(5 Punkte)
Anspruchsgegner:
„ … nach § 8 Abs 1 Satz 1 ...“
Beauftragter ? (habe ich rumgeeiert) (+)
(3 Punkte)
Geschäftliche Handlung?
Die 5 Punkte definieren und prüfen, ziemlich ausführlich! (+)
(15 Punkte)
Verbrauchereigenschaft der Zielgruppe?
Definieren und prüfen (+)
(5 Punkte)
Nr. 11 der schwarzen Liste?
Ausführlich subsumieren und prüfen (+)
Aktion ist damit unzulässig.
(10 Punkte)
Unzulässig nach §4 Nr 3 UWG?
Dazu Obersatz
(2 Punkte)
[damit 50 Punkte erreicht – gut so!]
Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen
(anscheinend ausführlicher gefordert als bei mir) (+)
Definition Mitbewerber, Beeinträchtigung spürbar? (+)
(5 Punkte)
Unzulässig nach §4 Nr 3
(Verschleierung)
Definition, Subsumtion (+)
(10 Punkte)
Wiederholungsgefahr?
Definition, Ausführung (+)
(5 Punkte)
Zusammenfassung: Anspruch auf Unterlassung besteht.
Praktische Erwägung:
Keine Klage, erst Abmahnung §12 Abs 1 UWG
(10 Punkte)
Damit wurden 80 Punkte erreicht. Wo die 20 anderen fehlen, weiß ich auch nicht; evtl. nach §5 Täuschung durch Unterlassen prüfen?
Wichtig: immer den Dreischritt Definition, Subsumtion, Ergebnis anwenden!
Ergebnis der Klausur, Notenspiegel:
Laut schriftlicher Bescheinigung 21 Teilnehmer, drei nicht bestanden;
nach Online-Info https://pos.fernuni-hagen.de: 17 Teilnehmer, zwei nicht bestanden
(woher dieser Unterschied stammt, ist mir nicht bekannt).
Bei Fragen bitte melden, Gruß