Sonstiges Ausgleichsregelung

Hallo zusammen

Kann mir jemand sagen, wie oft man ausgleichen kann bzw. darf? Aus der Prüfungsordnung zum Bachelor of Laws werde ich nicht wirklich schlau..

Lg,
Alyel
 
Jeweils eine nicht bestandene Klausur in WiWi und eine in Rewi kann ausgeglichen werden. Die nicht bestandene Klausur muss mindestens 25 % der erreichbaren Punkte erzielt haben und muss dann mit einer anderen Klausur (jeweils aus ReWi oder WiWi) zusammen auf 100 % kommen.
 
Danke für die Erklärung, mir war das auch nicht ganz klar.
Also in WiWi könnte man in einem der drei Module nur 25-49 Punkte haben und trotzdem bestehen, wenn man dann in einem der beiden verbleibenden Module mind. 75 Punkte hat. Analog in ReWi. Richtig? :O_o:
 
Es reichen in der Summe 100 Punkte. Eine 49 Punkte Klausur kannst du mit einer 51 Punkte Klausur ausgleichen.
 
in WiWi und ReWi kann man bis 25 Punkte in einer Klausur nicht bestanden haben und muss dann die Differenz zu 50 Punkten durch eine andere Prüfungsleistung ausgleichen, sodass beide zusammen 100 Punkte geben. Also hat man z. B. 25 Punkte in BWL I und 75 in BWL II wird BWL I damit ausgeglichen; gleichen gilt dann in ReWi auch.
Um Ausgleichen zu können, müssen jedoch alle (!) zur Verfügung stehenden Versuche erfolglos ausgeschöpft worden sein; ansonsten kann man das nicht (steht auch irgendwo so in den Prüfungsordnung).
 
Um Ausgleichen zu können, müssen jedoch alle (!) zur Verfügung stehenden Versuche erfolglos ausgeschöpft worden sein; ansonsten kann man das nicht (steht auch irgendwo so in den Prüfungsordnung).
Das hatte ich auch so verstanden. Im Februar habe ich bezüglich der Ausgleichsmöglichkeit der Wiwi-Module dennoch nachgefragt. Daraufhin wurde mir folgendes mitgeteilt:

"Die Wiederholungsversuche müssen für den Ausgleich nicht zwingend ausgeschöpft werden!
Liegt ein Ausgleich vor, greifen wir auch auf diesen zurück. Sie haben jedoch die Möglichkeit die Wiederholungsversuche auszuschöpfen."
 
Mich würde interessieren wie das PA den Bestandsschutz der zur Einschreibung jeweils geltenden Prüfungsordnung handhabt.

Zum Zeitpunkt meiner Einschreibung galt die PO 2017.
Danach reicht es, wenn alle drei WiWi Pflichtmodule auf insgesamt 150 Punkte kommen, keines weniger als 25 hat und nur eins unter 50.
Extrembeispiel:
Internes Rechnungswesen 60 Punkte,
Externes Rechnungswesen 65 Punkte,
Investition/Finanzierung 25 Punkte.
Gesamt 150 Punkte.
Nach Ausgleichsregelung 2017 bestanden.

Nach der PO 2020 gilt zusätzlich, dass die Summe aus dem Modul unter 50 zusammen mit einem anderen Modul mindestens 100 ergeben muss.
Nach Ausgleichsregelung 2020 nicht bestanden!

Es ist grundsätzlich in Ordnung, wenn solch eine Ordnung geändert wird, wer sich neu einschreibt weiss ja worauf er sich einlässt. Für Altstudenten gilt mE Bestandsschutz der älteren Regelung. Aber da ich keinen Rechtsstreit führen möchte interessiert mich an der Stelle erstmal wie das die FU denn erfahrungsgemäß in der Praxis handhabt. Vielleicht hat jemand damit Erfahrungen gesammelt.
Gruß in die Runde
 
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