Studis Online BAföG-FAQ: Förderungsfähigkeit von ersten und weiteren Ausbildungen nach dem BAföG

Es werden nur Vollzeitausbildungen an bestimmten Ausbildungsstätten gefördert. Für ein (erstes) grundständiges Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gibt es in der Regel BAföG. (Ausnahme: Man hat seinen BAföG-Anspruch schon durch mehrere förderungsfähige Berufsausbildungen ausgeschöpft.) Eine betriebliche Berufsausbildung (früher: Lehre) ist nicht förderungsfähig.

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