Geschwister können sich allein über das anrechenbare Einkommen der Eltern auf die Höhe des BAföG-Anspruchs auswirken. Je nach aktueller Tätigkeit / Ausbildung der Geschwister kann sich das unterschiedlich bemerkbar machen. Treten während des Bewilligungszeitraums förderungsrelevante Veränderungen bei den Geschwistern ein, müssen diese dem BAföG-Amt gemeldet werden. Der BAföG-Bescheid wird dann für die verbleibende Zeit des Bewilligungszeitraums geändert.
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