- Hochschulabschluss
- Diplom-Ingenieur
- Studiengang
- Bachelor of Laws
- ECTS Credit Points
- 20 von 210
Hallo zusammen,
laut Rechtsbehelfsbelehrung auf den Notenbescheiden ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats "nach Bekanntgabe" einzulegen. "Bekannt" war mir die Note, gegen die ich überlege Widerspruch einzulegen, bereits mit Eintragung in POS bzw. mit Veröffentlichung im Online-Übungssystem, über die ich per E-Mail informiert wurde. Beginnt damit die Widerspruchsfrist bereits mit dem Versand der E-Mail oder tatsächlich erst mit Erhalt des Notenbescheids?
laut Rechtsbehelfsbelehrung auf den Notenbescheiden ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats "nach Bekanntgabe" einzulegen. "Bekannt" war mir die Note, gegen die ich überlege Widerspruch einzulegen, bereits mit Eintragung in POS bzw. mit Veröffentlichung im Online-Übungssystem, über die ich per E-Mail informiert wurde. Beginnt damit die Widerspruchsfrist bereits mit dem Versand der E-Mail oder tatsächlich erst mit Erhalt des Notenbescheids?