Sonstiges Beginn Widerspruchsfrist

Hochschulabschluss
Diplom-Ingenieur
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
20 von 210
Hallo zusammen,

laut Rechtsbehelfsbelehrung auf den Notenbescheiden ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats "nach Bekanntgabe" einzulegen. "Bekannt" war mir die Note, gegen die ich überlege Widerspruch einzulegen, bereits mit Eintragung in POS bzw. mit Veröffentlichung im Online-Übungssystem, über die ich per E-Mail informiert wurde. Beginnt damit die Widerspruchsfrist bereits mit dem Versand der E-Mail oder tatsächlich erst mit Erhalt des Notenbescheids?
 
Ohje, wenn ich mich recht entsinne zählt da der schriftliche Notenbescheid. (Zumindest das sollte hoffentlich Fakultäts-Unabhängig sein, oder?)

Leider habe ich da auf die Schnelle keine Quelle gefunden. Ich könnte jetzt auch nicht sagen ob das Ausstellungsdatum des Notenbescheids relevant ist oder wann er verschickt bzw. bei Dir eingetroffen ist.
 
Hallo zusammen,

laut Rechtsbehelfsbelehrung auf den Notenbescheiden ist ein Widerspruch innerhalb eines Monats "nach Bekanntgabe" einzulegen. "Bekannt" war mir die Note, gegen die ich überlege Widerspruch einzulegen, bereits mit Eintragung in POS bzw. mit Veröffentlichung im Online-Übungssystem, über die ich per E-Mail informiert wurde. Beginnt damit die Widerspruchsfrist bereits mit dem Versand der E-Mail oder tatsächlich erst mit Erhalt des Notenbescheids?
Hey Sedi,

die Bekanntgabe erfolgt mit dem schriftlichen Bescheid. Nur dort hast Du die Rechtsbelehrung, bei der POS-Bekanntgabe fehlt sie ja. Ohne die Rechtsbelehrung läuft die Monatsfrist nicht an. Verwaltungsrecht war für etwas gut :)

Herzlichst,

:)
 
Nicht zu vergessen: Die Drei-Tage-Fiktion in § 41 Abs. 2 VwVfG NRW: "Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. (...)"

Daher: Briefumschlag aufbewahren. Darauf befindet sich die Freistempelung der FernUni, die ein Indiz für den Tag der Aufgabe zur Post ist.
 
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