Wer BAföG bezieht, darf in der Regel einmal pro Jahr wieder einen BAföG-Antrag stellen – den Folge- oder Weiterförderungsantrag. Für einfach gelagerte Fälle gibt es künftig (voraussichtlich ab Ende Juli 2020) das vereinfachte Formblatt 9 an Stelle von Formblatt 1. Die anderen Formblätter – je nach konkretem Fall – bleiben dir dennoch nicht erspart.
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