Hallo
Was macht eigentlich die Geschichte mit den schriftlichen Zusagen des Prüfungsamtes, als Altbeleger die Klausur in BGB II/2. Teil (aktuell 55106) unter bestimmten Annahmen (kostenpflichtige Belegung von BGB 55103) nicht schreiben zu müssen?
Wogegen andere Kommilitonen, die später - u.a. auch beim Lehrstuhl nachfragten -, dann plötzlich im September 2015 erfahren mussten, entgegen ihren früheren schriftlichen Zusagen des Prüfungsamtes, nun doch die Klausur 55106 (5 ECTS) schreiben zu müssen?
Müssen dann jetzt alle Betroffenen die Klausur im WS 2015/16 zwingend nachschreiben, denn ab SS 2016 gilt ja die neue Regelung der Prüfungsordnung mit 10 ECTS für BGB II/2. Teil und dann wohl auch eine "schwerere Klausur", oder?
Wer kennt schon die neueste Wasserstandsmeldung des Prüfungsamtes?
Was macht eigentlich die Geschichte mit den schriftlichen Zusagen des Prüfungsamtes, als Altbeleger die Klausur in BGB II/2. Teil (aktuell 55106) unter bestimmten Annahmen (kostenpflichtige Belegung von BGB 55103) nicht schreiben zu müssen?
Wogegen andere Kommilitonen, die später - u.a. auch beim Lehrstuhl nachfragten -, dann plötzlich im September 2015 erfahren mussten, entgegen ihren früheren schriftlichen Zusagen des Prüfungsamtes, nun doch die Klausur 55106 (5 ECTS) schreiben zu müssen?
Müssen dann jetzt alle Betroffenen die Klausur im WS 2015/16 zwingend nachschreiben, denn ab SS 2016 gilt ja die neue Regelung der Prüfungsordnung mit 10 ECTS für BGB II/2. Teil und dann wohl auch eine "schwerere Klausur", oder?
Wer kennt schon die neueste Wasserstandsmeldung des Prüfungsamtes?