Allgemeine Infos BGB II 55106 UND Prüfungsamt?

Studiengang
Bachelor of Laws
Hallo
Was macht eigentlich die Geschichte mit den schriftlichen Zusagen des Prüfungsamtes, als Altbeleger die Klausur in BGB II/2. Teil (aktuell 55106) unter bestimmten Annahmen (kostenpflichtige Belegung von BGB 55103) nicht schreiben zu müssen?
Wogegen andere Kommilitonen, die später - u.a. auch beim Lehrstuhl nachfragten -, dann plötzlich im September 2015 erfahren mussten, entgegen ihren früheren schriftlichen Zusagen des Prüfungsamtes, nun doch die Klausur 55106 (5 ECTS) schreiben zu müssen?
Müssen dann jetzt alle Betroffenen die Klausur im WS 2015/16 zwingend nachschreiben, denn ab SS 2016 gilt ja die neue Regelung der Prüfungsordnung mit 10 ECTS für BGB II/2. Teil und dann wohl auch eine "schwerere Klausur", oder?

Wer kennt schon die neueste Wasserstandsmeldung des Prüfungsamtes?
 
Ich habe folgende Antwort vom PA bekommen:
"Sie müssen das Modul BGB II/2 nicht absolvieren, wenn Sie Ihren Abschluss nach dem alten Curriculum beenden: Dann bringen Sie das angerechnete Modul 31001 Einführung Wiwi ja auch in den Abschluss mit ein und haben somit 210 ECTS."
 
..... das "nach dem alten Curriculum" geht m.E. aber nur unter der Voraussetzung, dass man jetzt jeweils 10 ECTS für EWiWi, Arbeitsrecht und BGB II (alt) bis einschliesslich WS 2015/16 erhält resp. zuvor erhalten hat. Das neue Curriculum kann man ja erst ab SS 2016 wählen.

Es gibt ja aber m.W. auch diverse Personen - wie Du beinahe ja auch -, die BGB II/2 und/oder Arbeitsrecht mit dem "Niveau" 5 ECTS jetzt während der Zwischenlösungszeit (aus welchen "Verunsicherungsgründen" auch immer) mitgeschrieben haben. Haben diese Personen dann die Klausuren (5 ECTS) umsonst geschrieben und erhalten dafür wieder für Arbeitsrecht - wie vorher - 10 ECTS und die Prüfungsleistung BGB II/2 fällt dann "logischerweise" unter den Tisch?
 
Ich denke, wir müssen mal abwarten, was passiert, wenn die Korrekturen der HA in BGB II/1 und Arbeitsrecht erfolgt und abgeschlossen sind, denn dann werden einem ja auch die ECTS gut geschrieben.
Sollte ich erstaunlicherweise auch BGB II/1 bestanden haben, und würde die 10 Punkte erhalten, ist die Welt ja in Ordnung, und jede Aktion jetzt wäre Unsinn.

Erst müssen die Ergebnisse her, dann kann man weiter sehen, denn mir gegenüber wurde bisher seitens des Prüfungsamtes nix nachträglich aufgehoben.

Wie das dann tatsächlich später mal laufen wird, wenn man zwischen altem und neuen Curriculum wählen kann, da bin ich auch sehr gespannt drauf...
 
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