Manche denken, dass sie kein BAföG bekommen, wenn sie während oder vor der Ausbildung Jobben oder anderweitig Geld verdienen. Das ist falsch. Es wird nur euer Einkommen im Bewilligungszeitraum betrachtet. Wer unter 450 Euro im Monatsschnitt verdient, dem wird deswegen beim BAföG nichts abgezogen – bei selbstständiger Arbeit ist die Freigrenze geringer.
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