Spiegel Online Bundessozialgericht: Jobcenter müssen Kosten von Schulbüchern übernehmen

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Drei Euro pro Monat stehen Hartz-IV-Empfängern für den Kauf von Lehrbüchern zur Verfügung. Nun muss das Jobcenter für Mehrausgaben aufkommen - automatisch erhalten Familien das Extrageld aber nicht.

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