Das ist zwar richtig, dass es letztes Semester dran kam, hat mich voll in der Vorbereitungslücke erwischt, aber folgendes ist zu bedenken (und hat mir auch in der Klausur geholfen, habe letztlich, wenn auch nicht ruhmreich, mit einem Befriedigend bestanden). Eine Klausur in der weder EuGVO noch eine ROM-VO geprüft wird, ist nicht wahrscheinlich, weil damit zu große Bereiche des Moduls nicht abgefragt werden, also wird man vom CISSG raus in eine ROM VO müssen.
Zur Vorbereitung empfehle ich das CISG VOR DER Klausur jedenfalls mal durchzulesen, ich musste dafür 30min wertvolle Klausurzeit opfern und man fühlt sich dabei besch... (Stress pur) alle anderen im Raum schreiben schon und selbst muss man das Ding gerade erst mal durchblicken. Die gute Nachricht ist, wenn man sich in ROM I und ROM II zurechtfindet, dann kann man auch mit dem CISG (ist halt ein anderer völkerrechtlicher Vertrag) umgehen.
Alles Gute bei der Klausur!
lg
Sigi