Heute wurde der erste Entwurf für das 29. BAföG-Änderungsgesetz bekannt. In Kraft soll dieses zum Wintersemester 2024/2024 treten. Es enthält diverse Verbesserungen im Detail, die entscheidende Sache fehlt aber: Die Bedarfssätze sollen NICHT erhöht werden. Und das nach mehreren Jahren hoher Inflation. Protest daran ist angebracht – noch sind Änderungen möglich.
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