Klausurbesprechung Das war die Klausur März 2015

G

GelöschterUser2154

abgemeldet
Hallo an alle,
SV der Klausur März 2015 in aller Kürze (hoffentlich stimmt das so – ohne Gewähr oder Rechtsberatung) :

M ist mit F verheiratet, gemeinsame Tochter T.
M und F schreiben gemeinsames Testament ohne Zeit und Ort.
Darin setzen die Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben ein. Auf einem zweiten Blatt „Begründung“ bestimen sie T zur Nacherbin (auch dieses zweite Blatt wird von beiden unterschrieben).
M und F werden rechtskräftig geschieden.
Jetzt heiratet M G, sie bekommen den gemeinsamen Sohn S.
M und G schreiben ein gemeinsames Testament und setzen sich gegenseitig ein. Auch wird darin verfügt, dass S vom Überlebenden erben soll.
G verstirbt, M heiratet A.
A (Schreibfehler, muss wohl M sein) bestimmt im Testament T als Erbin.
Jetzt (nach der dritten Ehe, dem zweiten Kind und mit drei Testamenten) verstirbt M.

Frage: Wer beerbt M?


Viel Spaß beim Suchen nach der Lösung.
 
Hallo,
muß hier
"... A (Schreibfehler, muss wohl M sein)... " in der Tat M gemeint sein, sonst gibt es keinen Sinn.

Ich habe die Klausur nicht mitgeschrieben, aber meine Idee:
Ohne Testamente kämen M, T und die überlebende Ehegattin A als (Pflicht-)Erben in Frage. F nicht, da geschieden, G nicht, da verstorben.
Fraglich jetzt, was die Testamente daran ändern. Das erste Testament ohne Zeit und Ort müsste wirksam sein und die Begründung auch? Ja, da eindeutig als letzter Wille erkennbar. Das zweite Testament (S als Nacherbe) ist unwirksam, da das erste gilt und nur durch M und F gemeinsam geändert werden kann? Das letzte Testament (T als Erbin) stellt nur eine Bestätigung des ersten noch gültigen da, also erbt T mit A als Pflichtteilberechtigter.
D'accord?
 
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