Sonstiges Der Gebührenbescheid ist da - Klagen oder nicht?

Der Belgarath

Tutor und Forenadmin
Ort
Sankt Augustin bei Bonn
Studiengang
Master of Laws
So, heute lag er in der Post - der neue Gebührenbescheid.

Mit der neuen "Grundgebühr" von 50€.

Nun überlege ich ernsthaft, dagegen zu klagen, und lade zu einer konstruktiven Diskussion über eine solche Klage, mögliche Argumente und Gegenargumente inkl. deren Widerlegung, Kosten- und Verfahrensfragen und dergleichen ein.

Wer sich an dieser Diskussion mit Ideen motiviert beteiligen möchte, sei herzlich willkommen.

Was ich hier nicht lesen möchte sind Belehrungen, wie überflüssig das Verfahren sei, oder sie gemein die Uni, und wie ungerecht die Welt. Willkommen sind natürlich kritische Beiträge, die sich auf die Chancen und Risiken, vor Gericht zu obsiegen, beziehen.

Wir diskutieren eine mögliche Klage vor dem Verwaltungsgericht, führen aber keine moralphilosophische Erörterung, das bitte ich zu berücksichtigen.
 
Gibt es denn inzwischen irgendwo genauere Infos, wie sich die Gebühr zusammensetzt bzw. wie der Betrag von 50 Euro zustandekommt?

LG
VerenaB
 
Na, Gebührenüberhebung.

Gebühren dürfen immer nur die tatsächlich anfallenden Kosten abdecken, insoweit, wie ich schon Module für 20€/SWS belegt hatte, habe ich den kompletten Betreuungsaufwand bis zum Absolvieren der entsprechenden bereits in der Vergangenheit bezahlt.

Da die Differenz zum aktuellen Modulpreis von 12,50€/SWS ja nicht rückerstattet wird, zahlen alle, die seinerzeit die Module belegt, aber bislang noch nicht absolviert haben, die Betreuung doppelt.

Ich bezweifle, daß der Fernuni dieser doppelte Betreuungsaufwand tatsächlich entsteht, insbesondere auch bei den Urlaubssemestern, und halte daher die Regelung für rechtswidrig, möglicherweise nach § 352 StGB sogar strafbar.
 
Könnte es nicht auch so sein , dass die Gebühr für die Zukunft vielleicht (!) sogar in Ordnung wäre, es aber an Übergangsregelungen fehlt ?

Ich finde eine Regelung für die Studenten die Ihre Module bereits bezahlt aber noch nicht abgeschlossen haben, wäre von nöten.
Es könnte eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung sein, wenn ein Neubeleger weniger zahlt als ich der das Modul schon früher bezogen hat, oder ?


Außerdem :
Man könnte die Klage zunächst ja nur so begründen, dass Sie den Antrag enthält die FernUni möge die Höhe der Gebühr nachprüfbar dargelegen, oder steht dem etwas entgegen ?
Also die FernUni erstmal am Zug ist , eine weitere Begründung abzuliefern ?

Wie ist es mit den Kosten des Rechtsstreits ? Wenn ich das richtig gelesen habe, sind die Kosten ja sehr überschaubar oder ?


BeckOK GG, Art. 105 GG, Rn. 12 und 13 weist auf zahlreiche Urteile zum Thema hin.

Auch das Urteil des VG Karlsruhe, NVwZ-RR 1998, 106 ff. lohnt einen Blick hier insbesondere S. 108 .

Für mich stellen sich nach Lektüre der Urteile folgende Fragen : Handelt es sich bei der Gebühr der FernUni um eine Benutzungsgebühr oder um eine Verwaltungsgebühr (Ich tendiere zu letzterem) ?
Hat die FernUni wie ein Gebührengesetzgeber auch einen Gestaltungsspielraum, wenn ja in welchem Umfang ist die Entscheidung dann überhaupt überprüfbar (lediglich Willkürkontrolle ?) ?

Ich weiss noch nicht, ob ich klagen werde. Schwierig wird es auf jeden Fall werden.
 
Wollte nicht die AStA eine exemplarische Klage einreichen? Ich dachte, so etwas auf Facebook am Rande gelesen zu haben.


@Belgi - Ich kann deine Demonstration zwar nachvollziehen. Ich bin aber noch nicht überzeugt, dass eine Klage der Sache sowie dem persönlichen Aufwand wirklich wert und angemessen ist. Ich habe es nicht hochgerechnet und könnte mich daher weder dafür noch dagegen positionieren.


Ob u.a. die Beurlaubung wirklich 50,00 € kostet, kann man mit Blick auf die BVerfGE über die Berliner Rückmeldegebühr natürlich anzweifeln. Ganz ohne Verwaltungsaufwand geht es bei der Beurlaubung allerdings nicht. Ich fand persönlich, als ich noch mit Im- und Exmatrikulationen zu tun hatte, die Bearbeitung eines Beurlaubsantrags viel aufwändiger als eine einfache Rückmeldung und war ziemlich froh, als sich die Studentin beim einzigen Fall, der mir vorgekommen ist, anders überlegte. Zugegeben, der Mehraufwand hing eng mit der besonderen Struktur des Studienganges zusammen. Manche Merkmale sind gerade im Fernstudium nicht gegeben. Laut FAQs der Fernuni soll die Inanspruchnahme gewisser Leistungen allerdings auch trotz Beurlaubung möglich sein.

Weiterhin finde ich die Idee nicht verkehrt, die Kosten für das Material (inkl. Erstellung und Logistik) und die Grundgebühr für den Verwaltungsaufwand klar voneinander zu trennen. Das ist im Grunde gerechter, als wenn die Verwaltungskosten je nach Anzahl der SWS willkürlich varieren, denn sie entstehen m.E. gerade im Fernstudium unabhängig davon. Die Frage ist natürlich, ob dies hier transparent und begründet genug geschieht, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der Gebühr. Das wäre ggf. zu ermitteln. Man könnte sich wiederum fragen, ob das bisherige System verhältnismäßig war.

Ein weiteres Problem, das ich bei den Einwänden, die ich sonst bisher hier und da gelesen habe, sehe, ist die Behauptung, man sei insbesondere benachteiligt, wenn es die Module im voraus bestellt habe. Einerseits sei die Möglichkeit ja gegeben, außerplanmäßig zu belegen (das tue ich selbst), andererseits gibt es dennoch einen von der Uni festgelegten Zeitplan für die Belegung der Module, der als grundlegende Norm gelten könnte; alles was darüber abweichen würden, könnte nicht als Nachteil bewertet werden, da die außerplanmäßige Belegung durch den Studierenden freiwillig und auf eigenem Risiko erfolgen würde. Der Anspruch auf Rückzahlung bzw. Kompensation wegen einer Doppelerhebung wäre m.E. höchstens für zeitplanmäßig belegte Module gerechtfertigt. Die Berechnung und Regulierung jedes Einzelfalls würde dennoch bei über 80.000 Studierenden, die z.T. sehr individuell das Studium gestalten, zum Erlegen der Verwaltung führen könnte. Man dürfe auch nicht vergessen, dass die Möglichkeit, Module inkl. der Teilnahme an der EA und HA kostenlos zu wiederholen, ein Privileg ist, das nicht an jeder Uni gegeben ist, und keine Selbstverständlichkeit. Auch dies ist mit einem gewissen Aufwand verbunden.
 
Ob der AStA eine Musterklage unterstützt oder gar finanziert, weiß ich nicht. Aber das lässt sich ja herausfinden! :-)

Man muß mal sehen, wie sich die Leute positionieren, die betroffen sind.

Argumente pro und contra gibt es natürlich, nichts ist entweder nur schwarz oder nur weiß.

Das zu schütteln, dazu soll ja auch dieser Thread dienen.
 
Für mich persönlich: Gut finde ich das mit den 50 Euro nicht, vor Allem auch unter dem Hintergrund, dass ich bereits alle Module nach den alten Gebühren bezahlt habe und eigentlich die Rückmeldung nur noch gemacht habe, falls ich durch die letzte Klausur gefallen bin und bis ich das Ergebnis meiner BA habe.
Andererseits finde ich es aber auch in Ordnung, da die Fernuni doch einiges an Kosten zu tragen hat. Gerade bei den Studierenden, die doch etwas länger brauchen und so Kosten anfallen, obwohl keine "Einnahmen" durch die Modulbelegung entstehen. Alleine die ganzen Versandkosten bei der Wiederbelegung sowie für Unterlagen, Wiederholungsklausuren, Mentoriate usw.
Und der Service der Fernuni im Bereich der Verwaltung ist eigentlich ganz gut. Das Prüfungsamt/Studiensekretariat usw. war bei mir immer sehr freundlich und hilfreich.

Auch unter dem Hintergrund, wenn man mal die Kosten mit anderen Unis vergleicht, sind 50 Euro wirklich ein Schnäppchen. An Präsenzunis sind für den Semesterbeitrag 150-200 Euro nicht gerade eine Seltenheit (und dort bekommt man die Unterlagen nicht mal zugeschickt *g*).

Zusammengefasst: Ja, es fehlt zumindest eine Übergangsregelung, aber als reinen Zahlenbetrag finde ich persönlich 50 Euro wirklich in Ordnung. Man muss auch bedenken, dass man hier in seine Zukunft/Bildung investiert. Dann kann man einfach mal auf einen Kinoabend verzichten und hat gleich den Vorteil, dass man Zeit zum lernen hat und die 50 Euro fast schon wieder drin hat.

P.S.: Wenn man sich wirklich dadurch derart in seinen "Grundrechten/-freiheiten" eingeschränkt fühlt, dann ist es ja genauso legtitim, dagegen vorzugehen, deswegen haben wir ja einen Rechtsstaat. - Wie gesagt, oben meine Überlegungen dazu.
 
Zurück
Oben