Klausurbesprechung E-Klausur WS 2019/20

Hatte auf eine Schulnote gehofft …
 
Dieses"Religions-gedöns" im zweiten Teil fand ich eher abschreckend als die erste Aufgabe über die Straßenumbenennung.
 
Ich finds auch schlimm. Kann schon Art. 4 in Verfassungsrecht nicht leiden, weils mich erstens null interessiert und zweitens immer, wenns um das Religionsgedöns geht, die eigentlich Juristerei abschaltet und nur noch Geschwaller kommt.
 
wenn ich mir vorstelle, dass wir das innerhalb von 2 stunden handschriftlich hätten machen müsse, bin ich froh, dass wir am rechner schreiben konnten....
 
Ich fürchte, ich muss auch noch mal - hab es nicht geschafft, die Klausur pünktlich hochzuladen, hatte schon am Anfang Probleme, das pdf auszudrucken und am Ende dann mit dem Erzeugen... dann hab ich auch noch eine falsche Adresse fürs Einsenden per E-Mail genommen - war wohl ursprünglich falsch im (mir ausgedruckten) Sonderinfo :hammer:... bin gerade ziemlich frustriert. Und mit Straßenumbenennung hatte ich natürlich auch nicht gerechnet.
 
Ich fürchte, ich muss auch noch mal - hab es nicht geschafft, die Klausur pünktlich hochzuladen, hatte schon am Anfang Probleme, das pdf auszudrucken und am Ende dann mit dem Erzeugen... dann hab ich auch noch eine falsche Adresse fürs Einsenden per E-Mail genommen - war wohl ursprünglich falsch im (mir ausgedruckten) Sonderinfo :hammer:... bin gerade ziemlich frustriert. Und mit Straßenumbenennung hatte ich natürlich auch nicht gerechnet.
Es ist ja nicht deine Schuld wenn die E-Mail Adresse falsch ist..ich hoffe du hast es nochmal versucht
 
Ich fand es auch heftig, alles in zwei Stunden unterzubringen und den Aufbau zu machen.
Wie seid ihr das angegangen?
 
Tjaaaa also bei mir hat der Down- und Upload reibungslos funktioniert und konnte fast die ganze Stunde extra mit abschöpfen. Ich hatte mir zur Vorbereitung einige Standardsätze vorgeschrieben (Merkmale VA etc.). Das war denke ich gut. Was mich umgeworfen hat, war die 2. Aufgabe. Da ich auf die verwaltungsinterne Richtlinie garnicht vorbereitet war, habe ich via Hilfsgutachten den Teil in der Hoffnung auf ein paar punkte übersprungen, aber selbst dann hatte die Zeit für die materielle Rechtmäßigkeit kaum ausgereicht.... übel übel. War schon mein dritter Anlauf... :/ Und das obwohl ich das Fach recht spannend finde (habe selbst verwaltungspraktische Anwendungsgebiete auf Arbeit)

Zu meinen Ansätzen: (bitte unbedingt richtig stellen - fehlendes ergänzen)

Aufgabe 1 - VA liegt vor:
Maßnahme ist Umbenennung
Rat der Stadt ist Behörde nach GO-NRW für Gemeindeaufgaben zustädig
Straßennamen und Nr. sind nach StrwG geregelt, daher dahingehende Maßnahmen öffentlich-rechtlich
Regelung durch feststellende Wirkung in Form der Namensänderung
Einzelfall (-), denn hier konkret-genereller Charkater - Ausnahme aber zuöässig durch Möglichkeit der Allgemeinverfügung (variante2)
Außenwirkung durch öffentliche Bekanntgabe und damit verlassen des behördeninternen Bereichs

Aufgabe 2 - VA nicht rechtmäßig

1. EGL ist § 4 Abs. 2 S. 2 StrwG, hier habe ich eine kleine Auslegung in Bezug auf die Änderung des Namens vollbracht
2. Formelle Wirksamkeit aufgrund von Wissenslücken unterstellt ;-)
3. Materielle Wirksamkeit:

3.1 TB1 ist öffentliche Straße
3.2 TB2 ist ungeschriebenes TB betreffend die Einschränkung auf Ortstraßen und sonst. Str.
3.2 Rechtsfolge Ermessen - Rat der Stadt hat davon Gebrauch gemacht

(1) keine Ermessenfehl oder Über- untergebrauch
(2) Problem Angemessenheit - hier unter Verhältnismäßigkeit:

Einmischung des Staats (-) --> hier nur gemeindliche Belange
Religionsfreiheit (-) --> keine Beschränkung ersichtlich
Kosten für Adressaten (+) --> hält einer Abwägung mit den Interessen der Stadt (reine Imageverbesserung) stand
= Maßnahme unverhältnismäßig
= daher unrechtmäßig
 
Ich hab ehrlich gesagt § 62 GO NRW und § 3 StrWG NRW nicht unterbebracht.

Habe nix mit Bürgermeister Relevantes gesehen und fand die Einteilung der öffentlichen Straße unnötig. Die Hauptstraße ist einfach eine öffentliche Straße.

Was mich auch irritiert hat, dass es keinen Bearbeitervermerk gab zum Bundesrecht, immerhin war das Landesrecht kein nötiges Hilfsmittel und die zitierten Gesetze wurden ja auch drin gelassen, obwohl man sie googlen konnte. Also ich hab konsequent VwVfG geschrieben.

Mich hat auch irritiert, dass im Sachverhalt StrWG NRW steht, also als Landesgesetz und in den abgedruckten Gesetzen steht nur StrWG, als wäre es ein Bundesgesetz, ist es aber nicht:

 
Ich finde die Klausurenansprüche teilweise generell sehr durchwachsen... ich hab alle da und wenn ich dann die Lösungen sehe haut es mich immer wieder um, was die Anforderungen betrifft.... Das mit dem VwVfG ist mir auch aufgefallen, bin auch konsequent dabei geblieben (das NRW hinten dran zu schreiben, war mir dann doch zu lang)

Die Straßenunterteilung habe ich eingebaut, weil sonst die Zuständigkeiten der Behörden konterkariert werden. Sonst könnte die Gemeinde (ob es S.3 war, weiß ich nimmer) einfach landstraßen namentlich oder numerisch umwidmen. Das konnte nicht Ziel der Norm sein.... (mM)
 
Bei Aufgabe 1 war für mich das einzige 'problematische' der Einzelfall - weils da um die Allgmeinverfügung nach § 35 S. 2 var. 2. Oder hab ich da was übersehen?
Bei Aufgabe 2 hab ich Ziffer 7 der VV in der formellen RM bei 'Verfahren' untergebracht wegen der fehlenden Anhörung. Hoffe das kann man so machen.
Das mit dem Zweck, die Ökumene zu fördern, hab ich bei der materiellen RM im Ermessen untergebracht als Fehlgebrauch wegen sachfremder Erwägungen.
Und dann hab ich noch ne Verhältnismäßigkeitsprüfung gemacht, um es bei der Angemessenheit auch noch an den Kosten scheitern zu lassen.
Bin mal gespannt!
 
Gute Ansätze, ich fand es schon Dumm solche Begriffe wie Ökumene anzubringen, dass ist kein geläufiges Wort. Das mit dem VV alles in die formelle Wirksamkeit zu packen war auch mein Gedanke... in den Verfahrensablauf etc. - würde ich also auch so machen. Den Fehlgebrauch habe ich so nicht gesehen, weil die Kommune da in ihren Motiven relativ autonom handeln können sollte (evtl. Grundsatz der Selbstverwaltung?)
 
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