Der Belgarath
Tutor und Forenadmin
- Studiengang
- Master of Laws
Hier kann über die Einsendearbeit diskutiert werden. 
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Hallo,
habt ihr Ideen zum zweiten Teil der Einsendeaufgabe? Wie behandelt ihr den Anspruch des T?
Ich prüfe einen Anspruch der R aus § 987. Andere Ansprüche, die nicht vom Bearbeitervermerk ausgeschlossen sind, habe ich noch keine gefunden.
Du prüfst Nutzungen nach Rechtshängigkeit? Dafür fehlt zuallererst mal überhaupt die Rechtshängigkeit. Weiters ist die R auch nicht mehr Eigentümer, da der G das Eigentum nach § 950 BGB durch Verabeitung. Damit kommt allenfalls wie von @Reace schon erwähnt ein § 951 I 1 i. V. m. § 812 I 1 Alt. 2 BGB (der nicht durch Bearbeitervermerk ausgeschlossen ist – dieser spricht nur von „rein bereicherungsrechtlichen Ansprüchen“…ein Hinweis darauf, dass dieser Weg richtig ist) in Betracht, den ich auch bejahen würde.
@Reace Für einen SE sehe ich wenig Prüfungsgrundlage, wenn ich ehrlich bin. Was würdest du denn da prüfen wollen? Über einen Werkvertrag zwischen T und G und dann eine Unmöglichkeit über §§ 280 I,III, 283 BGB?