EA 1 55109 Abgabetermin 5.11.2013

Schnecke

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
200 von 210
Abgabetermin 5.11.2013

Hier kann über die erste EA Unternehmensrecht I diskutiert werden!
 
Hier mal der Sachverhalt:

L betreibt ein nicht in das Handelsregister eingetragenes
Fachgeschäft für Golfbedarf in Hagen unter dem Namen „Golfequipment B.
Langer“. Er beschäftigt insgesamt 8 Mitarbeiter, wobei drei Mitarbeiter in
den Verkaufsräumen arbeiten und 5 Mitarbeiter im außerdem zum
Unternehmen des Langer gehörenden ebay-Versandhandel tätig sind.
Langers Umsätze sind aufgrund der Beliebtheit des Sports und der guten
Preise beträchtlich.
Bei seinem Lieferanten Kurt Kunz e.K. bestellt Leinen Posten „Big
Bertha“ Schläger. Kurze Zeit später geht dem L auf dem Postweg ein
ausgefülltes Kaufvertragsformular zu, das lediglich der Unterschrift bedarf.
Auf der Vorderseite des Formulars befindet sich der Hinweis, dass die auf der
Rückseite abgedruckten AGBs Gegenstand des Kaufvertrages werden. Dort
heißt es unter anderem, dass bei Mängeln der Kaufsache der Käufer nicht
berechtigt sei, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern
oder Schadensersatz zu verlangen. L unterschreibt den Kaufvertrag,
ohne sich die AGBs durchzulesen und schickt den Kaufvertrag an K
zurück.
Die Golfschläger wiesen bei ihrer Auslieferung auf der Schlagfläche
fehlerhafte Grooves (Rillen) auf infolge derer der Spin (die
Rotationsgeschwindigkeit) ungleichmäßig war, was wiederum zur
Unbrauchbarkeit der Schläger als Sportgerät führte. L hatte K
unverzüglich auf die Fehlerhaftigkeit der Schläger hingewiesen. Worauf K
erklärte, er könne sich das nicht vorstellen. L solle zahlen, und im
Übrigen habe er von ihm (K) keine Beseitigung des Mangels zu erwarten.
Diesbezüglich möge er einen Blick in die vereinbarten AGBs werfen.

L erklärt gegenüber K dennoch den Rücktritt vom Kaufvertrag.

K gegen L auf Zahlung?
 
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