EA 1 Arbeitsvertragsrecht SS 2014 Termin 6.5.2014

Schnecke

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
200 von 210
Hier kann über die erste EA Arbeitsvertragsrecht diskutiert werden!
 
Wie weit seid ihr mit der EA?
Teil 1 finde ich gut machbar, aber Teil 2 bereitet mir arge Schwierigkeiten. Es wird ja nur gefragt, ob das Arbeitsverhältnis weiter besteht. Ich weiß nun nicht, wie ich das nicht ausgezahlte Gehalt für Januar da unterbringen soll.
 
@Leroda Wie schaut es denn mit den alten EA aus diesem Modul aus?
Wurde da wirklich immer nur die Fallfrage beantwortet?
Oder gab es auch Lösungen zu den EA in denen Randbereiche "außerhalb" der Fallfrage mitbeantwortet wurden?
Ich hatte bisher noch keine Zeit mir das anzusehen. Aber vielleicht hilft es dir ja ein wenig weiter...
 
So wie ich das bisher überschauen kann, wurde immer auf die Fragestellung eingegangen, aber wir haben doch mal irgendwann gelernt, dass alles im SV wichtig ist.
 
Vielleicht soll das aber auch nur der Wink mit dem Zaunpfahl sein, dass man zwischen ex tunc und ex nunc unterscheiden soll...
 
Vielleicht liegt es daran, dass Teil 2 nur ein Bruchteil aus einem alten Grund-Fall ist.

Siehe EA 1 SoSe 2010 FernUni Hagen.
Siehe Fall 1 SoSe 2011 Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht Uni Köln.
Siehe Fall 8 SoSe 2008 Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht Uni Köln.
 
@Flügellahm
Das hilft mir nicht wirklich weiter.
Meine Problem ist, dass ich nicht weiß, inwieweit ich auf das nicht gezahlte Gehalt eingehen soll.
 
@Leroda,

Google mal nach "Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht Uni Köln". Da findest Du die ganze Sammlung.
Mich würde der erste interessieren. In Moodle gehts nur bis zum WS11/12 zurück.
 
Vielleicht soll das aber auch nur der Wink mit dem Zaunpfahl sein, dass man zwischen ex tunc und ex nunc unterscheiden soll...

Ich denke auch, dass es im Rahmen des Zeitpunkts der Beendigung eine Rolle spielt. Ansonsten könnte ich mir auch vorstellen, dass man es bei der Anfechtungserklärung unterbringen kann.
 
Wie weit seid ihr mit der EA?
Teil 1 finde ich gut machbar...

Also ich habe da inzwischen gute 6 Seiten geschrieben zum Sachverhalt 1, da würde mich mal interessieren, zu welchen Ergebnissen Ihr da gekommen seid...
 
mit welchem Ergebnis denn? :-)
 
Wie wäre es denn, wenn Ihr, statt Euch gegenseitig zu belauern, in der Reihenfolge Eurer "FERTIG-Meldungen" nicht nur Seitenzahlen postet, sondern auch Lösungsweg und Ergebnis skizziert? :cautious:
 
Gute Idee, und da ich keine Ahnung habe, ob ich richtig liege, schieße ich mal los:

Ausgangspunkt ist der Auflösungswille des B, es kommen evtl. Anfechtung und/oder Kündigung in Frage

I. Zulässigkeit der Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB - grds. gegeben!
II. Anfechtungserklärung i. S. d. § 143 I BGB
II.1 Erklärung selbst - lt. SV gegeben!
II.2 dem A gegenüber empfangswirksam - lt. SV gegeben!
II.3 richtiger Anfechtungsgegner § 143 II BGB - lt. SV gegeben!
==> formgültige Anfechtungserklärung liegt vor!
III. Anfechtungsgrund
III.1 Inhaltsirrtum § 119 I 1. Alt. BGB - scheidet aus!
III.2 Erklärungsirrtum § 119 I 2. Alt. BGB - scheidet aus
III.3 Eigenschaftsirrtum § 119 II BGB - trifft m. E. zu!
III.4 falsche Übermittlung § 120 BGB - nicht erkennbar!
III.5 arglistige Täuschung § 123 BGB - trifft m. E. durch Unterlassen des A hier zu!
III.6 Motivirrtum - nur erwähnt als nachrangig, da dies kein Anfechtungsgrund wäre!
==> Anfechtungsgründe gibt es!
IV. Anfechtungsfrist
IV.1 aus §§ 119, 120 BGB - "unverzüglich" nach § 121 BGB, lt. SV nicht gegeben, Fristversäumnis!
IV.2 aus § 123 - binnen eines Jahres ab Erkenntnis (§ 124 BGB) - lt. SV eingehalten, kein Fristversäumnis!
==> im Ergebnis ist Anfechtungsfrist eingehalten!
V. Anfechtungsausschluss
V.1 i. S. d. § 144 BGB - nicht erkennbar!
V.2 uus § 242 BGB (Treu und Glauben) - nicht erkennbar!
==> kein Anfechtungsausschluss vorhanden
VI. Eintritt der Rechtsfolge
VI.1 Arbeitsvertrag gilt als von Anfang nichtig § 142 I BGB
VI. 2 Problem: Vorliegen eines Arbeitsvertrages, rückwirkende Nichtigkeit nicht gegeben, nur ab dem Zeitpunkt der Anfechtung (ex-nunc), vorher gilt ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis

Ergebnis: Das Arbeitsverhältnis wurde durch die Anfechtung beendet!

Soweit so gut, ich wollte aber jetzt zumindest noch ansprechen, ob es hier auf eine Beteiligung von Betriebsrat noch ankommt, oder nicht, die die Wirksamkeit der Anfechtung nochmals beeinträchtigen könnte.

Liege ich da mit meiner Skizze halbwegs richtig?
 
Ich hatte ehrlich gesagt nicht den Eindruck, dass hier irgendeiner den anderen belauert. MArioW53 hat nach der Seitenzahl gefragt und ich habe geantwortet;-)

Ganz fertig bin ich noch nicht, d. h. ich muss das ganze noch ausformulieren.

Ich habe einiges etwas anders: Ich bin auf § 120 gar nicht eingegangen, auch nicht auf den Anfechtungsausschluss.
Die rückwirkende Nichtigkeit möchte ich erst bei teil 2 thematisieren.

Ansonsten bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass B sowohl nach § 119 II BGB, als auch nach § 123 BGb anfechten kann.
 
Ansonsten bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass B sowohl nach § 119 II BGB, als auch nach § 123 BGb anfechten kann.

Handelt der B nach Deiner Auffassung denn wirklich unverzüglich, wie es § 121 BGB für die Anfechtung nach § 119 BGB vorsieht?
 
Da habe ich erst gezögert, aber dann habe ich gesehen, dass der 28.03.2014 ein Freitag ist und der 31.03.2014 ein Montag.
 
Gutes Argument, hab ich auch dran gedacht, jedoch habe ich auf die Formfreiheit der Anfechtungserklärung abgestellt, und somit gab es für mich in dieser Zeit mehr als genug Möglichkeiten, den A zu erreichen - vielleicht liege ich aber auch falsch oder es ist eine reine Auslegungs- und Begründungssache...
 
Ich denke auch, dass es Auslegungssache ist. Ich habe aber auch irgendwo gelesen, dass man für die Unverzüglichkeit auch die Frist bei der außerordentlichenKündigung anwenden kann. Das wären dann 2 Wochen.
 
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