Gute Idee, und da ich keine Ahnung habe, ob ich richtig liege, schieße ich mal los:
Ausgangspunkt ist der Auflösungswille des B, es kommen evtl. Anfechtung und/oder Kündigung in Frage
I. Zulässigkeit der Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB - grds. gegeben!
II. Anfechtungserklärung i. S. d. § 143 I BGB
II.1 Erklärung selbst - lt. SV gegeben!
II.2 dem A gegenüber empfangswirksam - lt. SV gegeben!
II.3 richtiger Anfechtungsgegner § 143 II BGB - lt. SV gegeben!
==> formgültige Anfechtungserklärung liegt vor!
III. Anfechtungsgrund
III.1 Inhaltsirrtum § 119 I 1. Alt. BGB - scheidet aus!
III.2 Erklärungsirrtum § 119 I 2. Alt. BGB - scheidet aus
III.3 Eigenschaftsirrtum § 119 II BGB - trifft m. E. zu!
III.4 falsche Übermittlung § 120 BGB - nicht erkennbar!
III.5 arglistige Täuschung § 123 BGB - trifft m. E. durch Unterlassen des A hier zu!
III.6 Motivirrtum - nur erwähnt als nachrangig, da dies kein Anfechtungsgrund wäre!
==> Anfechtungsgründe gibt es!
IV. Anfechtungsfrist
IV.1 aus §§ 119, 120 BGB - "unverzüglich" nach § 121 BGB, lt. SV nicht gegeben, Fristversäumnis!
IV.2 aus § 123 - binnen eines Jahres ab Erkenntnis (§ 124 BGB) - lt. SV eingehalten, kein Fristversäumnis!
==> im Ergebnis ist Anfechtungsfrist eingehalten!
V. Anfechtungsausschluss
V.1 i. S. d. § 144 BGB - nicht erkennbar!
V.2 uus § 242 BGB (Treu und Glauben) - nicht erkennbar!
==> kein Anfechtungsausschluss vorhanden
VI. Eintritt der Rechtsfolge
VI.1 Arbeitsvertrag gilt als von Anfang nichtig § 142 I BGB
VI. 2 Problem: Vorliegen eines Arbeitsvertrages, rückwirkende Nichtigkeit nicht gegeben, nur ab dem Zeitpunkt der Anfechtung (ex-nunc), vorher gilt ein sog. faktisches Arbeitsverhältnis
Ergebnis: Das Arbeitsverhältnis wurde durch die Anfechtung beendet!
Soweit so gut, ich wollte aber jetzt zumindest noch ansprechen, ob es hier auf eine Beteiligung von Betriebsrat noch ankommt, oder nicht, die die Wirksamkeit der Anfechtung nochmals beeinträchtigen könnte.
Liege ich da mit meiner Skizze halbwegs richtig?