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ich sitze gerade an der EA 1 und bin am grübeln, ob das, was vor dem 05.02. passiert ist, überhaupt prüfen muss. Die Fallfrage heisst ja, ob ein wirksamer KV über die Arztfigur zustandegekommen ist. Um die Arztfigur selber geht es ja erst in der whatsapp vom 05.02.
IMHO musst Du ja erstmal prüfen, ob überhaupt irgendwann ein Angebot abgegeben wurde; somit müsstest Du eigentlich auch von Anfang an das Gutachten führen. Wie gesagt: Nur meine Meinung :)
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