Einsendeaufgaben EA 1 EJP EM Strafrecht SS 2017

Schreibt die wirklich keiner mit? Ich würde mich gerne austauschen :)
 
Es geht mich natürlich nix an - aber ich hab gesehen, dass Du auch BGB III machst... Ist dir § 16 der Prüfungsordnung EJP bekannt? Man muss u.a. BGB III "erfolgreich abgeschlossen" haben, um in den EM Modulen Prüfung machen zu dürfen... (Ich wollte's nur anmerken...)
 
Weiß ich, man kann es aber auch im gleichen Semester absolvieren. Habe mit dem PA darüber gesprochen.
 
Das ist ja klasse, muss ich mir für's nächste Semester merken!
 
Weiß ich, man kann es aber auch im gleichen Semester absolvieren. Habe mit dem PA darüber gesprochen.
Ich habe heute von Frau Vaerst vom Prüfungsamt folgende Mail erhalten:
"Sehr geehrte Frau Sabuchan,
die Information, die Sie von einer Kommilitonin erhalten haben [, dass man gleichzeitig mit BGB III schon die Modulabschlussprüfung eines EM-Moduls machen kann - S] ist nicht richtig! Sie müssen erst die erforderlichen Leistungen aus dem Bachelorstudiengang erbringen, bevor Sie die EM Module absolvieren dürfen. (s. Heft 1, der Reihe Studien- und Prüfungsinformationen, ab. Seite 42)
[...]
Mit freundlichen Grüßen

Ute Vaerst


D.h. Wir MÜSSEN zuerst die Prüfungen Prop, BGB I, II/1, III, StaatsR, VerwR, StrafR erfolgreich absolviert (oder durch Ausgleichsregelung absolviert) haben, ehe wir zur Modulabschlussprüfung der EM-Module zugelassen sind!!!!! - Nur so zur Info für die Nachwelt... Alle anderen Infos sind zu diesem Zeitpunkt schlichtweg falsch!
 
Wobei das eine, das andere doch nicht ausschließt, oder?
Je nach Terminlage kannst du, soweit ich das Verstanden habe, erst z.B. BGB III schreiben, und danach (z.B. ein paar Tage später) EM.
Hast du dann BGB bestanden, wird Dir auch die andere Prüfung angerechnet, oder nicht?
 
Sagen wir es mal so: Ich möchte nicht riskieren, dass die Klausur aus diesem Grund nicht gewertet würde... Außerdem liegen die EM-Klausuren bis auf ÖffR z.Z. immer VOR den entsprechenden Bachelor-Klausuren, sodass der Plan nicht nur gewagt sondern auch kaum zu realisieren ist...
 
Ja OK, wenn es schon wegen der Termine nicht funktioniert...
Grundsätzlich würde ich ja sagen, das jede geschriebene Klausur eine gute Klausur ist, weil auch hier die Übung den/die MeisterIn macht, und ich dachte das so verstanden zu haben, dass die Klausur, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, schlicht gar nicht gewertet wird.
Ich bin aber gerade nicht sicher, wo ich das gelesen/gehört habe, und habe es zumindest heute Nachmittag auch nicht wieder gefunden! Was dann eher dafür spricht, das ich da was verwechsle...:unsure:
 
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