Hallo,
ich bin leider noch ziemlich ahnungslos. Für den Kaufvertrag komme ich auch über Art. 17 Rom-I-VO
Müsste ich nicht im 2. Schritt prüfen, welches Recht für den Deliktsanspruch greift? Sofern man zu dem Ergebnis kommt, dass Hauptforderung und die Gegenforderung nach unterschiedlichen Rechten zu beurteilen sind, könnte eine Aufrechnung ggf. nicht zulässig sein? Eine Textstelle habe ich dazu aber noch nicht gefunden und die Lösung würde damit ziemlich lang werden.