Einsendeaufgaben EA 1 SS 2023

Ja, ich bin dabei und frage mich, ob ich etwas übersehe. Die Zulässigkeit und Wirkung der Aufrechnung richten sich im Ergebnis ja beide über Art. 17 Rom-I-VO (wenn der anwendbar ist) nach dem Statut der Hauptforderung (Kaufpreis). Ich komme irgendwie logisch an keinen Punkt, an dem ich das Statut der Gegenforderung (Reinigungskosten) prüfen könnte. Das erscheint mir etwas suspekt.
 
Geht mir ähnlich.
Ich denke es richtet sich im. Ergebnis nach Art 17 Rom I.
Ob und wo die gegenforderung geprüft ist auch einer der Punkte wo ich hänge, soweit ich sehe sollte die gegenforderung hier egal sein und müsste nicht geprüft werden, was sich tatsächlich sehr komisch anfühlt.
Wo ich auch nicht ganz sicher bin wie ich in die Prüfung g einsteige, einfach anfangen anwendbares recht zu prüfen oder wie?
 
ich denke art 17 erst vertraglich - dann recht dem die Forderung unterliegt
hier muss man nur wissen nach welchem recht die forderung unterliegt. die vereinbarung ist in london geschlossen also auch der vertrag. hier gibts ja keine anderen infos zu.
 
sagt mal, was bedeutet die wirksamkeit der aufrechnung?

habt ihr bei der quali 17 rom i oder 15 rom 2 genommen?
 
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Hallo,
ich bin leider noch ziemlich ahnungslos. Für den Kaufvertrag komme ich auch über Art. 17 Rom-I-VO
Müsste ich nicht im 2. Schritt prüfen, welches Recht für den Deliktsanspruch greift? Sofern man zu dem Ergebnis kommt, dass Hauptforderung und die Gegenforderung nach unterschiedlichen Rechten zu beurteilen sind, könnte eine Aufrechnung ggf. nicht zulässig sein? Eine Textstelle habe ich dazu aber noch nicht gefunden und die Lösung würde damit ziemlich lang werden.
 
Habt ihr euch beim Aufbau der Prüfung am Schema aus dem Skript orientiert?
 
also rom2 scheidet bei mir aus
ich verstehee allerdings nicht die frage bzgl der wirkung der aufrechnung durch aufrechnung erlöschen doch nur die ansprüche
 
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