EA 2 55105 Abgabetermin 19.11.2013

Schnecke

Tutorin und Forenadmin
Ort
München
Studiengang
Bachelor of Laws
ECTS Credit Points
200 von 210
Abgabetermin 19.11.2013

Hier kann über die zweite EA Arbeitsvertragsrecht diskutiert werden!
 
Mein Lösungsansatz ist:
I Anfechtungsgrund
1. Arglistige Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB
2. Rechtwidrigkeit der Täuschung
a.) Meinungstreit
aa.) Auffassung des BAG
bb.) andere Meinungen
cc.) zum Sachverhalt

KNACKPUNKTE

3.) Ausschluss der Anfechtung
hier: war die Behinderung aufgrund der Schwere und des hohen Grades für B offenkundig? hierzu gibt es Urteile, die das für unwahrscheinlich halten, eine solche Behinderung nicht zu erkennen. Jedoch steht im Sachverhalt nichts davon?? Nur das B diese nicht erkennen konnte lt. eigener Aussage
Also ab Pkt. 3. könnte man hier schon die Anfechtung als unwirksam erklären, würde man sich auf die mögliche Offensichtlichkeit stützen wie im Urteil des BAG. Oder dann im Hilfsgutachten weitermachen, davon ausgehend, die Behinderung war nicht offensichtlich... ???
Oder bleibe ich lieber dabei, dass B von der Behinderung des nichts wissen konnte. und prüfe weiter, mit dem Ergebnis die Anfechtung ist wirksam... Dann käme ich zur Kausalität
4. Kausalität:
hätte B den A nicht eingestellt, wenn er davon gewusst hätte? Aber wäre das dann nicht eine Diskriminierung??? Allein die Aussage, die Beantwortung des Fragebogens sei von Interesse kann hier wohl nicht ausreichen?
II Anfechtungserklärung
III Anfechtungsfrist
bei § 123 -- 1 Jahr nach 124
 
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