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Fangen wir mal mit den Obersatz der 2. EA. an.
die außerordentlichen Kündigung zwischen A und die Firma Versicherung C könnte gemäß §626 BGB unwirksam sein, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
Ist es korrekt so?
Ich tendiere darauf, dass die Kündigung unwirksam wird (entweder Grund ist nicht ausreichend, oder Frist???)
Was denkt ihr? Worauf kommt ihr?
Ich stehe auch noch auf dem Schlauch beim Erstellen meiner Gliederung.. Schwerpunkt verhaltensbedingte Kündigung? - Verdachtskündigung? Wäre echt super, wenn jemand auch seine Gedanken mit uns teilen würde..
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