Ich habe bei meinen Recherchen 2 Ansätze gefunden, wie man das in Aufgabe 1 prüfen kann. Entweder man prüft auf OHG, dann muss man 123 Abs. 2 reinbringen, weil die Eintragung im Handelsregister fehlt. Oder man führt an, dass es sich entweder um eine GbR oder um eine OHG handelt. Bei einer GbR wäre er allein vertretungsberechtigt bei einer OHG zunächst einmal nicht, allerdings haben die 3 konkludent eine Gesamtvertretung vereinbart, indem sie immer alle Entscheidungen gemeinsam getroffen haben. Vertretungsberechtigt wäre er in beiden Fällen nicht.
Aufgabe 2 muss auch gutachterlich gelöst werden (steht so unter den Aufgaben). Ich habe da allerdings auf Frage 1 verwiesen und hab reingeschrieben, dass die Verbindlichkeit der Gesellschaft genauso entstanden ist und erst ab da weitergeprüft, ob der B dafür haftet. Ich hab da bisher nur § 130 HGB gefunden, wonach er haftet. Hat da jemand von euch sonst noch was gefunden?