Mir geht es gerade ähnlich. Vor allem der Hinweis auf Art. 246a Abs. 3 Nr. 1 EGBGB verwirrt mich etwas. Ist mit dem einfachen Satz
„Liebe Kunden! Individualisierte Trikots sind vom Umtausch ausgeschlossen“ der Widerrufsbelehrung nachgekommen/ bzw. ist diese in diesem Fall überhaupt notwendig?
Falls jemand einen Tipp hat würde ich mich freuen!