EA 2 (Lotse) BGB III SS 2016

Habe mal die Aufgaben bearbeitet, könnt ihr gerne mal mit euren Antworten vergleichen und mich ggf. berichtigen.

1: C,D,E
2: A,C,D
3: A,C,D
4: B,C,D
5: A,D
6: B,C,E
7: A,B,C,E
8: A,B,C,E
9: A.B.C.D
10: A.B.E

Lg Kevin
 
Hi Kevin,
habe deine Antworten mal mit meinen verglichen.
Bei Aufgabe 8 kann man sich die richtigen Antworten ja aus § 773 BGB ziehen. Daher würde ich eher B, C, und E wählen und A weglassen.
Was denkst du, könnte das hinkommen?
Lg
 
Danke. Klingt gut, war scheinbar schon spät, als ich den 773 gelesen habe ;)

lg
 
So, ich habe mich noch einmal mit Aufgabe 6 befasst. Bin immernoch am rätseln und sehr unschlüssig ob nicht eher nur C und E zutreffend sind. A hat ja bereits ein Anwartschaftsrecht an der Schneidemaschine, sodass B im Innenverhältnis keine Verfügung treffen darf, die das Recht des A beeinflusst. Was denkst du?
Lg
 
Ich zweifle ehrlich gesagt auch an Aufagbe 6. Grundsätzlich können kann B es ja schon. Ob es wirksam wird ist aber fraglich. Aber ich tue mich leider grundsätzlich schwer bei Formulierungen im Multiple-Choice...
 
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