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Hi Kevin,
habe deine Antworten mal mit meinen verglichen.
Bei Aufgabe 8 kann man sich die richtigen Antworten ja aus § 773 BGB ziehen. Daher würde ich eher B, C, und E wählen und A weglassen.
Was denkst du, könnte das hinkommen?
Lg
So, ich habe mich noch einmal mit Aufgabe 6 befasst. Bin immernoch am rätseln und sehr unschlüssig ob nicht eher nur C und E zutreffend sind. A hat ja bereits ein Anwartschaftsrecht an der Schneidemaschine, sodass B im Innenverhältnis keine Verfügung treffen darf, die das Recht des A beeinflusst. Was denkst du?
Lg
Ich zweifle ehrlich gesagt auch an Aufagbe 6. Grundsätzlich können kann B es ja schon. Ob es wirksam wird ist aber fraglich. Aber ich tue mich leider grundsätzlich schwer bei Formulierungen im Multiple-Choice...
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