sammy
Tutorin
- Ort
- Düsseldorf
- Studiengang
- Bachelor of Laws
Hier kann über die zweite EA diskutiert werden.
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Ich habe auch einen Werkvertrag geprüft, aber nur nach §631. Für Anwendung Kaufrecht sehe ich keinen Grund, es geht hier ja nicht ums Mangelrecht, sondern um eine Pflichtverletzung.und jetzt noch eine Frage: Wir müssen bei Frage 1 doch von einem Werkvertrag gem. § 651 BGB mit Anwendung Kaufrecht ausgehen? Und diesen dann "normal" durch prüfen und dabei Besonderheiten UnternehmensR betrachten?