EA 2 Unternehmensrecht I WS 2014/15 Abgabetermin 02.12.2014

Hallo,

hat noch keiner eine Idee?

Hier meine Ansätze:
1: GbR - hier gibt es keine Vorschriften zur Haftung - analoge Anwendung OHG?

2: GbR mbH - Formzwang?

3: analog OHG? §129 HGB
 
und jetzt noch eine Frage: Wir müssen bei Frage 1 doch von einem Werkvertrag gem. § 651 BGB mit Anwendung Kaufrecht ausgehen? Und diesen dann "normal" durch prüfen und dabei Besonderheiten UnternehmensR betrachten?
 
und jetzt noch eine Frage: Wir müssen bei Frage 1 doch von einem Werkvertrag gem. § 651 BGB mit Anwendung Kaufrecht ausgehen? Und diesen dann "normal" durch prüfen und dabei Besonderheiten UnternehmensR betrachten?
Ich habe auch einen Werkvertrag geprüft, aber nur nach §631. Für Anwendung Kaufrecht sehe ich keinen Grund, es geht hier ja nicht ums Mangelrecht, sondern um eine Pflichtverletzung.
Einen Satz, dass das Werk geschuldet wird (Abgrenzung zum Dienstvertrag) habe ich aber noch zur Begründung ergänzt.
 
ja, ich bin dann auch nur auf 280 I, 241 II eingegangen. Danke
 
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