Danke!
Hab in Moodle eine Rückmeldung von Lehrstuhl gelesen, wonach jede EA grundsätzlich im Gutachtenstil zu lösen ist...
Ich würde jetzt mit
Fraglich ist, ob die Klage des U während des laufenden Insolvenzverfahrens zulässig ist beginnen,
Die Unzulänglichkeit gem. § 89 I InsO einbringen.
Der Lottogewinn fällt wohl unter §35 InsO.
Bin ich hier auf dem Holzweg?
Scheint mir so recht dünn zu sein.