Einsendeaufgaben EA 3 Japanisches Recht (GM III)

Ort
Mainz
Hochschulabschluss
Diplom-Wirtschaftsingenieur
2. Hochschulabschluss
Master of Laws
Studiengang
M.Sc. Wirtschaftswissenschaft
ECTS Credit Points
30 von 120
Hallo,

ich fange schon mal an:

1:
Richtig
Richtig
Falsch

2:
Richtig
Richtig
Richtig

Rest kommt später
 
So ist meine Lösung bisher:

1:
Falsch (lese ich aus KE 3, S. 23 3. Textabsatz)
Richtig
Richtig

2:
Richtig
Falsch (vgl. KE 3, S. 11 direkt oben als Sicherungsrecht gelistet)
Richtig

3:
Richtig
Falsch (korrigiert)
Falsch

4:
Falsch
Richtig
Falsch

An Aufgabe 6 (eigentlich ja 5) arbeite ich noch, etwa 1,5 Seiten habe ich da schon...
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr vorbildlich, Ihr zwei! Kaum sind die ersten EAn vom Tisch, wird schon weitergewerkelt. Hier meine Lösungsvorschläge:

Aufgabe 1:
falsch
richtig
richtig

Aufgabe 2:
richtig
falsch
richtig

Aufgabe 3:
richtig
falsch (Skript Sachenrecht, S. 23 ganz oben)
falsch (Hier bin ich mir unsicher, denn an sich ist die Aussage richtig, denn es bedarf nach der genannten Lehre tatsächlich eines Verlautbarungsaktes; nur ist die Aufzählung in der Aufgabe gegenüber dem Skript (S. 23) unvollständig, wo es heißt: "mit der Übergabe, dem Empfang des Kaufpreises oder der Eintragung" - führt nun das Fehlen des Kaufpreisempfanges dazu, daß die Aussage insgesamt falsch ist, oder handelt es sich um eine eher beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung??)

Aufgabe 4:
falsch
richtig
falsch

Ich bin gespannt auf weitere Ansichten!
 
So, ich hab die EA 3 jetzt fertig, sollte zum Bestehen ausreichen, hab bei Aufgabe 6 (5?) etwa 2,5 Seiten geschrieben - aber keine Ahnung, ob das alles so seine Richtigkeit hat...
 
Hallo, ich habe meine Antworten zu 1 und 2 korrigiert und gehe auch bei 3 und 4 bei Euch mit, nur die Textaufgabe habe ich noch nicht angefangen.
 
Letzten Feinschliff beendet, ausgedruckt und unterschrieben - und ab in den Briefkasten damit...
 
Jetzt schon?


Wir haben doch noch fast einen Monat ..
 
Mag sein, aber ich hab für den gleichen Tag noch eine EA in IPR und Recht der Gleichstellung...
 
Hallo,
ich bin jetzt dabei die Textaufgabe zu formulieren und mache mit deswegen nochmals intensivere Gedanken bezüglich der Rinder. Bei R1 (kein Anspruch auf Rückgabe) und R2 (Anspruch auf Rückgabe) bleibe ich noch bei meiner Meinung, bei R3 bin ich unsicher. Ist nicht gem. § 189/190 minpo die Frucht R3 herauszugeben, weil S nicht gutgläubiger Besitzer war? Oder löst ihr das über § 196 minpo, nach dem der, der die Früchte gezogen hat, keinen Erhaltungsaufwand verlangen kann? Stehe da gerade etwas auf dem Schlauch.

Danke
 
erledigt, habe letzte Woche abgegeben
 
EA 3 auch heute zurück erhalten und bestanden :-)
 
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