Einsendeaufgaben EA-Besprechung 31061 SS 2013 EA3 40562 (08.07.2013)

Hallo. Hat jemand schon mit Kreditrecht angefangen und möchte sich austauschen? Grüße

Hier mal meine Lösungsvorschläge. Alles ohne Gewähr und für Tipps bin ich immer dankbar:

Aufg. 1: D
Aufg. 2: BD
Aufg. 3: D
Aufg. 4: B
Aufg. 5: AD
Aufg. 6: ACD
Aufg. 7: ?
Aufg. 8: AC
Aufg. 9: B
Aufg. 10: ABC
 
Hallo,

ich hab die EA ebenfalls mal bearbeitet:
1) D
2) B
3) D
4) B
5) A, E
6) A, C, D
7) keine Ahnung - vielleicht B - Eineiltung in Gruppen 1. Brief- u. Buchhypothek und 2. Höchstbetrags-, Verkehrs-, Eigentümer-, Gesamthypothek
8) A, C (bei C bin ich mir unsicher)
9) B
10)A, B - C nicht, da der Eigentüber der Pfandsache nicht der "Verpfänder" sein muss - er muss nur damit einverstanden sein
E nicht, da die Pfandsache übergeben werden muss - mittelbarer Besitz (Beitzkonstitut) geht nicht

Sollte irgendjemand eine Ahnung haben, was in Aufgabe 7 gemeint ist wäre ich für jeden Tipp dankbar. Hier stehe ich echt auf dem Schlauch!!!
 
Sieht ja gar nicht mal so schlecht aus, wir haben fast alles identisch. Aber hier noch ein paar Fragen

zu Aufg. 2: Was spricht denn gegen D? Ich finde weder eine richtige Begründung davor, noch dagegen.

zu Aufg. 5: Ich lese die Aufgabe so, dass I den Kredit bekommt, daher ist für mich E unlogisch, da I nicht für sich selbst bürgen kann. Also ist aus meiner Sicht D richtig. Vielleicht interpretier ich aber auch den Sachverhalt falsch...

zu Aufg. 7: Ich finde hier weder Skript noch Gesetz sehr hilfreich. Sicherungsgegenstand ist doch in jedem Fall eine Forderung oder? Ich tendiere noch am ehesten zu D (hier ist doch wohl der Eigentümer selbst betroffen im Gegensatz zu den anderen Arten?). Oder vielleicht E, weil bei einer Gesamthypothek mehrere Hypotheken zusammengefasst werden?? Bisher bin ich ziemlich ratlos.

zu Aufg. 8: C leite ich aus dem Bsp. im Skipt auf S. 91 ab. Vielleicht lieg ich auch hier ganz daneben, aber ich hab im Skript sonst nichts passendes gefunden.

zu Aufg. 10: Hast Recht, C ist falsch. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Im Skript auf S. 67 steht, dass Schuldner und Verpfänder häufig identisch sind, aber auch zwei verschiedene Personen sein können.
 
Bei Aufgabe 2 spricht aus meiner Sicht grundsätzlich auch nichts gegen D - ich dachte mir dabei nur, dass entweder das eine oder das andere (B oder D) stimmen kann (auch wenn's eigentlich eine Mehrfachauswahlaufgabe ist). Ich hab mich für B entschieden, weil in der Aufgabenstellung steht das E seinen Namen GROSS und DEUTLICH in's Buch geschrieben hat - hab es als "unübersehbar" für den Käufer B interpretiert.

Bei Aufgabe 5 - Nachdem T ja Eigentümerin der Taxis wird und aus meiner Sicht daher auch den Kredit bekommt kann T nicht bürgen als Kreditnehmer - I kann mit ihrem Privatvermögen (wg. GmbH) dafür bürgen - hab ich so interpretiert weil ja in der Regel das Unternehmen das Anlagevermögen kauft und nicht der Inhaber und daher auch der Kreditnehmer ist.

Bei Aufgabe 7 - hier kann ich Dir nur zustimmen!
Beim googlen hab ich mal diese Seite gefunden http://finance.wiwi.tu-dresden.de/Wiki-fi/index.php/Hypothek und http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungshypothek
demnach wäre A richtig weil es eine Sicherungshypothek ist - "Recht des Gläubigers besimmt sich nur nach der bestehenden Forderung".
C, D und E wären dann Verkehrshypotheken und B unterscheidet die gesetzl. Vorschrift zu Bestellung und Übertragung (Brief- und Buchhypothek) hat also nichts mit dem Sicherungsgegenstand zu tun (könnte aber vielleicht gerade deswegen richtig sein? bzw. als Gegeansatz hierzu A, C, D, E richtig weil es hier um die Forderungen geht und B nicht weil es um Bestellung und Übertragung geht???)
Also, wie Du siehest, tappe ich hier ebenfalls ziemlich im Dunkeln.
 
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