
Juhu, na immerhin schon etwas. ;D Habe mir gerade nochmal die Aufgaben und Lösungen angesehen und in die Hefte geschaut.
Aufgabe 3: Also bei 3 hast du Recht mit E. Ich hatte da lange überlegt, ob das unter einen festgelegten Zeitraum fällt.
Aufgabe 4:
Bei 4 hatte ich mir hingeschrieben das B nach §242BGB richtig ist.
E habe ich hier nicht genommen, da nirgendswo steht, dass die Rollen unvorsichtig aufgestellt wurden und ich in der Annahme war, dass es dann nicht zu Lasten des Verkäufers geht. ?!?
Bei D habe ich irgendwo im Heft gelesen, dass es schon ausreicht, wenn der Käufer seinen Willen offensichtlich äußert, einen Gegenstand zu kaufen und der Verkäufer es sich dann doch anders überlegt, dass er dann schon eine Pflichtverletzung begeht. Weil ja schon ein Kaufvertrag zustande gekommen ist?!?
Habe gerade gesehen, dass ich 9 und 10 gar nicht abgeschickt habe.
Aufgabe 9: D
Aufgabe 10: A, B,E