Hallo Zusammen,
wie bereits oben geschrieben, habe ich meine Probleme noch bei Aufgabe 1c und 2b. Was meint ihr? Folgendes habe ich bis jetzt geschrieben
zu Aufgabe 1c)
Herr Badakhsh hat die Möglichkeit des Screening. Screening bezeichnet Aktivitäten der schlechter informierten Partei, mit dem Ziel sich ein genaues Bild der tatsächlichen Eigenschaften zu machen.
Dies kann mit der aktiven Suche von Informationen gemacht werden. (verschiedene Informationsquellen). Wenn man davon ausgeht, dass höhere Preise auch für höhere Qualität stehen kann auch dies das Risiko einer Fehlauswahl begrenzen. Eine weitere Entscheidungshilfe kann die Imitation des Kaufverhaltens von relevanten Bezugspersonen sein. Dies ist der Fall, wenn z.B. ein Prominenter, dem man vertraut, für ein Produkt oder eine Dienstleistung wirbt. Zudem kann man einfache Entscheidungsregeln anwenden, wie die Beschränkung der Auswahl auf bestimmte Anbieter. Das Anspruchsniveau zu senken, um möglichen Enttäuschungen vorzubeugen ist eine weitere Alternative. Die Marken- oder Unternehmenstreue sorgt ebenfalls dafür, dass das Risiko einer Fehlauswahl begrenzt wird. Zudem gibt es die Möglichkeit des Selbstselektionsmechanismus. Hierbei gibt man der besser informierten Partei einen Anreiz ihre Eigenschaften offenzulegen (Selbstoffenbarung).
zu Aufgabe 2b)
Jede Einschränkung bzw. Abgabe eines oder mehreren
Verfügungsrechte/-n wird als
Property Rights-Verdünnung bezeichnet. Ab diesem Zeitpunkt herrscht man nicht mehr über das Optimum eines "perfekten individuellen Verfügungsrechts"
Prinzipiell kann diese Verdünnung auf zwei Arten erfolgen. Die Verfügungsrechte können…
1) …generell an einem Gut eingeschränkt sein, das heißt: juristisch bestimmte Rechte sind ausgeschlossen,
2) …an einem Gut auf verschiedene Personen verteilt sein.
Je stärker die
Verfügungsrechte verdünnt sind, desto großer kann das Ausmaß an externen Effekten sein.