Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2015 EA1 41890 (05.06.2015)

Hat jemand einen Vorschlag bei Aufgabe 1f) für die Buchungen:
- Eingang des Gewerbesteuerbescheides und
- Bezahlung der Steuer

Ich habe bis jetzt folgendes:
30.1.2015 Steuerrückstellungen an Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2.000 Euro
15.3.2015 Steuerrückstellung an Bank 23.000 Euro

Allerdings fehlt mir der Eingang der Rechnungsverbuchung... oder muß ich das nicht extra buchen?
 
Also ich habe für 1f)
31.12.2014 Steueraufwand an Steuerrückstellungen 25.000 €

31.01.2015 Steuerrückstellungen 25.000 € an Ertr.a.d.Aufl.v.Rst. 2.000 €
31.01.2015 Steuerrückstellungen 25.000 € an Verbindlichkeiten aus Steuern 23.000 €

15.03.2015 Verbindlichkeiten aus Steuern an Bank 23.000 €
 
Mal eine doofe Frage: zu Buchungssätzen an sich steht in der KE ja gar nichts drin, da müsste man die Unterlagen "Externes ReWe" hervorholen. An sich sind die Buchungssätze ja auch nicht schwer, also auch ohne die alten Unterlagen machbar. Allerdings erinnere ich mich nicht mehr exakt an die jeweiligen Kontennamen. Oder gibt es noch irgendwo im Skript eine Kontenübersicht, die man anwenden soll, die ich evtl. übersehen habe?

Der Zusatz "Erforderliche Abgrenzungsbuchungen nehmen Sie erst am Jahresende vor!" verwirrt mich etwas. Nach meiner Erinnerung haben wir in Externes ReWe die Abgrenzungen immer sofort gemacht, oder? Und hier soll man jetzt erstmal buchen:

01.11.2014: Bank 2.400 € an Mieterträge 2.400 €

Und dann noch zusätzlich 31.12.2014: Mieterträge 800 € an (genauer Kontoname grad nicht im Kopf, halt Mieterträge im nächsten Jahr ;) ) 800 €

Sehe ich das richtig?
 
Mal eine doofe Frage: zu Buchungssätzen an sich steht in der KE ja gar nichts drin, da müsste man die Unterlagen "Externes ReWe" hervorholen. An sich sind die Buchungssätze ja auch nicht schwer, also auch ohne die alten Unterlagen machbar. Allerdings erinnere ich mich nicht mehr exakt an die jeweiligen Kontennamen. Oder gibt es noch irgendwo im Skript eine Kontenübersicht, die man anwenden soll, die ich evtl. übersehen habe?

Der Zusatz "Erforderliche Abgrenzungsbuchungen nehmen Sie erst am Jahresende vor!" verwirrt mich etwas. Nach meiner Erinnerung haben wir in Externes ReWe die Abgrenzungen immer sofort gemacht, oder? Und hier soll man jetzt erstmal buchen:

01.11.2014: Bank 2.400 € an Mieterträge 2.400 €

Und dann noch zusätzlich 31.12.2014: Mieterträge 800 € an (genauer Kontoname grad nicht im Kopf, halt Mieterträge im nächsten Jahr ;) ) 800 €

Sehe ich das richtig?

Hallo amyy,

ich sitze auch grad an der EA. Ich arbeite selbst im Steuerbüro und für mich ist es trotzdem immer wieder eine Herausforderung "theoretische" Buchungssätze zu bilden, da in der Praxis in der Regel nicht so umständlich gebucht wird...

Um die EA zu lösen, mache ich es auch so wie du. 01.11.2014: Bank 2.400€ an Mieterträge 2.400 € und dann
am 31.12.2014: Mieterträge 800€ an Passive Rechnungsabgrenzung 800€

In der Praxis würde man sofort alles korrekt am 01.11.2014 verbuchen, also:

Bank 2.400€ an Mieterträge 1.600€
an Passive Rechnungsabgrenzung 800€.

Ich hoffe ich konnte dir helfen :-)
 
Ja, vielen Dank für deine Antwort! Dann habe ich ein gutes Gefühl, dass ich nicht komplett "in die falsche Richtung renne" bei der Bearbeitung der EA :).

Es ist bei einem relativ neuen Kurs schon schwerer zu wissen, was der Lehrstuhl möchte/erwartet. Auch zu der in moodle hinterlegten Muster-EA gibt es ja keine Lösung, so dass man auch hieran nicht ableiten kann, wie es der Lehrstuhl gerne hätte :)...
 
Hallo Nathalie1705,
nach dem Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) entspricht der Zeitpunkt der Gewinnrealisation dem Zeitpunkt der Berücksichtigung des Umsatzerlöses.
Der Abschluss des Kaufvertrages ist in dem Fall keine Gewinnrealisation. Erst beim Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gilt der Gewinn als realisiert, also zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer oder Spediteur. Der Gefahrenübergang und der damit einhergehende Gewinn ist also durch die Übergabe an den Spediteur realisiert worden.
Ich hoffe das hat dir geholfen ;-)
 
Hallo zusammen,
ich habe mit dieser Einsendearbeit auch ein wenig Schwierigkeiten...:-(
Ich finde nicht so recht die Stellen im Skript für die Aufgabe 2 a & c.
Bei c würde ich die S. 23 f. sagen?... aber bei a?
Vielen Dank!
 
Könnte man 2a so lösen? :

Die Geschäftsführung einer Gesellschaft ist im Regelfall bestens über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens informiert. Externe Kapitalgeber (Gläubiger) verfügen nicht über derartige Informationen und riskieren somit ihr verliehenes Kapital, falls es dem Unternehmen schlecht ergeht. Um dieses Informationsdefizit zu heilen, bauen die HGB Buchhaltung sowie der Jahresabschluss nach HGB auf dem Gläubigerschutzprinzip auf [konträr dazu: Investorenschutz beim IFRS]. Dies geschieht durch die korrekte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens für externe Kapitalgeber. Zudem erfolgt der Gläubigerschutz durch weitere vom Gesetzgeber veranlasste Regelungen wie beispielsweise der vorsichtigen Gewinnermittlung (Realisationsprinzip).

Ich bitte um konstruktives Feedback
 
Hallo Wiebky,
du hast für den Eingang des Steuerbescheids am 30.01. in 1f) den 31.01. gebucht.
Gibt es eine Regelung, den Steuerbescheid erst am Ende des Monats zu verbuchen?
Vielen Dank!
 
Hallo, worauf zielt eigentlich die 1e) genau ab? Ich habe im Skript nachgelesen, kann aber nirgendwo einen Verweis auf eine Gesetzesänderung o.Ä. finden... LG
 
Hallo Amyy,
auf S. 138 steht, dass man stets bezüglich der (Nicht-)Zulassung der geometrisch-degressiven Abschreibung für den Steuerabschluss die aktuelle Fassung von § 7 Abs. 2 EStG beachten soll. Da steht drin, dass sie für das angegeben Jahr zulässig ist. Ich denke, dass das in 1 e) gemeint ist. :-)
LG
 
Hallo Wiebky,
du hast für den Eingang des Steuerbescheids am 30.01. in 1f) den 31.01. gebucht.
Gibt es eine Regelung, den Steuerbescheid erst am Ende des Monats zu verbuchen?
Vielen Dank!

Nein, da habe ich mich vertippt... Eingang des Steuerbescheides ist auch Tag der Buchung...
 
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