Einsendeaufgaben EA-Besprechung SS 2015 EA1 42260 (05.06.2015)

Hier meine Lösungen zu den Aufgaben 1. bis 2 a) Hat jemand die Lösungen für die restlichen Aufgaben?



Aufgabe 1.)



a) Fragen zur Aktivseite der Bilanz


Mit welchem Wert sollen Veräußerungsgegenstände nach Simon in der Bilanz erfasst werden?


Antwort: Mit dem unternehmensbezogenen Veräußerungspreis.


Nennen Sie zwei Beispiele, was nach Schmalenbach unter dem Posten „schwebende Vorleistungen, die zukünftig aller Erwartung nach zu Einzahlungen führen“ bilanziert werden soll!


Antwort: Forderungen, Beteiligungen


Welchen Realisationszeitpunkt nimmt Schmalenbach für Leistungen auf Ziel an? 



Antwort: Den Ausgang der Rechnung.


Welche wichtigen Kriterien beachtet Schmidt bei der Aktivierung von immateriellen Vermögensgegenständen nicht? Nennen Sie zwei dieser Kriterien. 



Antwort: Objektivierung, Einzelveräußerbarkeit und Bilanzvereinfachung.


Mit welchem Wert möchte Walb Vorratsvermögen bis zum Zeitpunkt des Verkaufs erfasst sehen? 



Antwort: Mit den Anschaffungskosten.


b) Fragen zur Bewertung von Vorräten


Welchen Vorteil sieht Schmalenbach in der Festwertbewertung gebundener Vorräte?


Antwort: Mit Festwertbewertungen möchte Schmalenbach erfolgswirksame Auswirkungen bei Bewertungsschwankungen umgehen.


Mit welchem Wert möchte Schmalenbach gebundene Vorräte bei einer Mengenänderung bewertet haben? 



Antwort: Mit dem Zeitwert (hierbei sind Höchstgrenzen zu beachten) für abgehendes, mit dem Festwert für verbleibendes Vermögen.





Welche Bewertungsprinzipien sind für Schmalenbach bei der Bewertung von Vorräten maßgeblich? 



Antwort: Realisationsprinzip und Vorsichtsprinzip


Welches Verbrauchsfolgeverfahren führt bei nominaler Eigenkapitaldefinition unter der Annahme steigender Preise am ehesten zur Bildung stiller Reserven? 



Antwort: Lifo-Methode


Welches Verbrauchsfolgeverfahren eignet sich am ehesten zur Bewertung von leicht verderblichen Vorräten? 



Antwort: Fifo-Methode


c) Allgemeine Fragen



Was versteht Stützel unter einem Währungsbetrag? 



Antwort: Der Ausweis einer Bilanz- oder GuV-Position in der Währung des Jahresabschlusses.


In welche drei Unterklassen unterteilt Stützel die in der Bilanz und der GuV-Rechnung vorkommenden Währungsbeträge? 



Antwort: 1.) Durch einfaches Abzählen zu ermittelnde Währungsbeträge, 2.) Währungsbeträge, die die allein oder nur durch ein Rechtsgeschäft entstehen, 3.) Alle sonstigen Währungsbeträge.


Welche Konflikte können bei einem Jahresabschluss auftreten, bei dem gleichzeitig der Bilanzzweck Informationsvermittlung und der Bilanzzweck Schuldendeckungskontrolle angestrebt wird? 



Antwort: Informationsvermittlung basiert auf Vollständigkeit, Schuldendeckungskontrolle ist geprägt von Objektivierung und vom Vorsichtsprinzip.


Welche zwei Kriterien beeinflussen maßgeblich die Verteilung des Gesamtgewinns eines Unternehmens auf die einzelnen Teilperioden? 



Antwort: Der Realisationszeitpunkt von Gewinnen und die Vorschriften zur Periodisierung der Erfassung von Aufwendungen und Erträgen.





Durch welche Maßnahmen können bei der Bemessung des ausschüttbaren Gewinns Interessenskonflikte vermindert werden? 



Antwort: Nachvollziehbare Objektivierungskriterien bei Bewertung, gesetzlich geregelte Ausschüttungsbegrenzungen.


Aufgabe 2.)


a) Gewinnrealisation


In den Ausstellungsräumen des Handelsunternehmens LUXUS-AG unterschreibt Herr Money am 1.11.00 einen Kaufvertrag über einen Privatjet in Höhe von 2 Mio. GE. Die Ausstellung der Rechnung erfolgt zeitgleich mit der Auslieferung am 25.01.01. Der Zahlungseingang über die 2 Mio. GE erfolgt am 27.02.01. Die LUXUS-AG hat den Privatjet im März 00 für 1 Mio. GE erworben.


Erläutern Sie, welche Zeitpunkte bei der LUXUS-AG für die Realisation des Gewinns von insgesamt 1 Mio. GE in Frage kämen und diskutieren Sie die genannten Zeitpunkte kritisch!


Antwort:

· 01.11.00 Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 


· 25.01.01 Zeitpunkt der Auslieferung 


· 27.02.01 Zeitpunkt des Zahlungseingangs 



Nach Vertragsabschluss liegt ein durchsetzbarer Rechtsanspruch vor. Allerdings besteht die Gefahr, dass der verkaufte Gegenstand bis zum Zeitpunkt der Auslieferung Schaden nimmt und somit der Ertrag nicht oder nur teilweise reali- siert werden kann.
Im Zeitpunkt der Auslieferung hat die LUXUS-AG die im Kaufvertrag vereinbarte Leistung erbracht. Die Gefahr der Wertminderung bzw. des Untergangs geht mit der Auslieferung auf den Käufer über. Es bleibt jedoch das Risiko, ob bzw. wann die Einzahlung des vereinbarten Kaufpreises erfolgt.
Der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bietet den Vorteil, dass beide Seiten die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht haben. Kritisch zu sehen ist jedoch, dass die Gewinnrealisation vom Zahlungseingang abhängt. Damit hat der Verkäufer über die Wahl des Zahlungsziels die Möglichkeit den Gewinn in eine andere Berichtsperiode zu verlagern. 








Erläutern Sie, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Wert die Realisation des Gewinns nach Simon bzw. Schmalenbach erfolgen würde?


Antwort: Nach Simon würde die Gewinnrealisation über 1 Mio. GE spätestens mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgen. Für ihn erfolgt die Bewertung eines Veräußerungsgegenstands mit dem Veräußerungswert, welcher durch den Kaufvertrag hinreichend konkretisiert wird. Der Bilanzansatz wird jedoch durch die evtl. noch anfallenden mit dem Verkauf in Zusammenhang stehenden Kosten gemindert (bspw. Transportkosten).


Bei einer Leistung auf Kredit erfolgt nach Schmalenbach die Realisation des Gewinns im Zeitpunkt des Rechnungsausgangs. Für die LUXUS-AG wäre dies eine Gewinnrealisation in Höhe von 1 Mio. GE am 25.01.01.


b) Gewinnermittlung nach Schmalenbach


Ein Unternehmen hat in der Bilanz des Jahres 0 einen gebundenen Vorrat (200 Stück) mit 400 GE ausgewiesen. Im Jahr 1 wurden 1.000 Stück für insgesamt 2.800 GE eingekauft und 1.000 Stück für insgesamt 3.500 GE verkauft. Der Beschaffungspreis am Bilanzstichtag 31.12.01 beträgt 2,60 GE/Stück.


Erläutern Sie kurz, welchen Gewinn Schmalenbach ausweisen würde! Erläutern Sie außerdem, welche Veränderungen sich ergeben würden, wenn es sich bei den Vorräten um spekulative Vorräte handeln würde!


c) Bewertung von Waren nach Simon


Ein Unternehmer hat im Rahmen seines Unternehmens Waren für 250 GE erworben. Der allgemeine Veräußerungspreis liegt am Bilanzstichtag bei 600 GE. Der Unternehmer vermutet, dass er die Waren auf Grund seiner sehr guten Marktkenntnisse und persönlicher Beziehungen für einen Preis von 650 € verkaufen kann.


Erläutern Sie kurz, mit welchem Wert Simon den Warenbestand bilanzieren würde! Nennen Sie gegebenenfalls am Bilanzstichtag notwendige Buchungssätze (der Wareneingang wurde bereits gebucht)!

Aufgabe 3.)


a) Gewinnberechnung nach Schmidt


Gegeben sei folgende vereinfachte Eröffnungsbilanz:


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Unterstellen Sie, dass die Waren am Ende der Periode für 170 GE verkauft werden. Die Waren werden zum Tagesbeschaffungswert von 120 GE ersetzt. Alle Zahlungsverpflichtungen werden sofort und bar entrichtet. Ein Gewinn soll ausgeschüttet werden.


Erläutern Sie die Gewinnberechnung im Sinne der organischen Bilanztheorie nach Schmidt und stellen Sie die Schlussbilanz der Periode auf! 




Berechnen Sie die Höhe einer eventuellen Ausschüttung! 



Beurteilen Sie das Vorgehen kritisch!


b) Unternehmenswert


Sowohl Schmidt als auch Schmalenbach sind der Ansicht, dass sich der Wert eines Unternehmens aus dem Ertragswert ergibt. Skizzieren Sie die wesentlichen Unterschiede zwischen den Theorien von Schmidt und Schmalenbach hinsichtlich der Ermittlung eines Unternehmenswerts!
 
Moin,

hat Jemand schon die Schlussbilanz aufgestellt bei Aufgabe 3?
 
Moin,

hat Jemand schon die Schlussbilanz aufgestellt bei Aufgabe 3?

Bilanz zum 31.12.2001
Aktiva
Waren 120
Wertänderung am ruhenden Vermögen 80
Kasse 50
= 250

Passiva
Eigenkapital 50
Gewinn 50
Fremdkapital 150
= 250

Stimmt das?
 
hat jemand vielleicht kritische Punkte zu Aufgabe 3a.) organische Bilanztheorie nach Schmidt ; genauer zur erfolgsneutralen Wertänderung am ruhenden Vermögen ??? THX
 
@ myself: meine schlussbilanz sieht gleich aus, aber ich verstehe nur noch nicht so ganz, was er von und danach noch will?!

-Berechnen Sie die Höhe einer eventuellen Ausschüttung!


-Beurteilen Sie das Vorgehen kritisch!
 
@Cwebb
Bist du sicher, dass es sich im 2. Teil der Augabe 2a um einen Veräußerungsgegenstand handelt?
Ich würde den Privatjet eher als Betriebsgegenstand sehen und diesen mit dem Betriebswert = Erwerbspreis ansetzen.
 
@Haemmer

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke der Gewinn darf komplett ausgeschüttet werden.

Kritik:
Falls dies geschieht ist die Kasse leer: Ausschüttung des Gewinns (50) mit dem Guthaben in der Kasse (50).
Die Wertänderung am ruhenden Vermögen ist „nicht werthaltig“ und gehört eigentlich zum EK (50 - 80 = -30).
Dem Fremdkapital (150) steht ein Wert von 120 (Waren) gegenüber (Vorjahresbilanz: Waren 200, Fremdkapital 150).
 
Bei der Kritik bei Aufgabe 3a) habe ich an sich gleiche Punkte wie myself.
Ich denke aber nicht, dass man den kompletten Gewinn ausschütten sollte. Meine Antwort wäre:

Schmidt vernachlässigt die Ermittlung des ausschüttfähigen Gewinns, d. h. eines Gewinns, der ohne Gefährdung der Gläubiger ausgeschüttet werden kann. Der Gewinn in Schmidts organischer Bilanztheorie besagt, dass die ursprüngliche Substanz, nicht aber das ursprüngliche Nominalkapital erhalten ist. Bei zu geringem Eigenkapital würde zu Lasten der Gläubiger ausgeschüttet werden. In Schmidts organischer Bilanztheorie wird ein Gewinn von 50 GE ausgewiesen. Der Aktivposten Wertänderung am ruhenden Vermögen ist aber nicht werthaltig. Würde der Gewinn von 50 GE ausgeschüttet werden, würde dem Fremdkapital von 150 GE ein Haftungsvermögen von 120 GE (250 GE – 50 GE Gewinn – 80 GE Wertänderung am ruhenden Vermögen) gegenüberstehen.

Im Sinne der Kapitalerhaltung entsteht ein Verlust von 30 GE. Das Eigenkapital wäre daher 20 GE hoch. Dem Fremdkapital würde ein Haftungsvermögen von 170 GE gegenüberstehen. Damit die Ausschüttung nicht zu Lasten der Gläubiger erfolgt, dürften daher maximal 20 GE ausgeschüttet werden. So wäre das Fremdkapital noch mit dem Haftungsvermögen gedeckt.

Bei Aufgabe 2b und 2c habe ich Folgendes:

a) Gewinnermittlung nach Schmalenbach

Bewertung der gebundenen Vorräte nach Schmalenbach am Ende des Jahres 1: 200 ME mit 400 GE (Festbewertung)
Aufwendungen am Ende des Jahres 1: 2800 GE
Erträge am Ende des Jahres 1: 3500 GE

>> Erzielter Gewinn im Jahr 1: 3500 GE – 2800 GE = 700 GE

Wenn es sich bei den Vorräten um spekulative Vorräte handeln würde, würden diese mit dem Zeitwert bilanziert werden. Hier würde der Vorrat dann mit dem Wert des Beschaffungspreises zum Stichtag 31.12.01 bewertet werden: 200 ME x 2,60 GE/Stück = 520 GE. Zu erwähnen ist hier, dass der Zeitwert aufgrund des Vorsichtsprinzips die Höchstwerte (Anschaffungspreis/Herstellungskosten, Marktpreise, zu erwartender Verwertungspreis abzgl. der Verkaufskosten und der sonst bis zur Verwertung noch zu erwartenden Kosten) nicht überschreiten darf.

>> Dadurch würde sich der Gewinn des Unternehmens um 120 GE
(520 GE – 400 GE) auf 820 GE erhöhen.

b) Bewertung von Waren nach Simon

Nach Simon werden Waren nach dem individuellen Wert bewertet. Dieser Wert orientiert ich nicht am Markt, sondern ist ein subjektiver, unternehmensbezogener Wert. Bei der Bewertung darf aber aus Gründen der Objektivierung der Marktpreis nicht überschritten werden. Der Marktpreis stellt daher eine Wertobergrenze dar. Demnach würde der Warenbestand nach Simon mit einem Wert von 600 GE bilanziert werden.
Am Bilanzstichtag ist zu buchen: Waren an Eigenkapital (Gewinn) 350 GE


Was meinen die Anderen so?
 
Hat jemand einen anderen Lösungsvorschlag zu 3 b) ?


Unternehmenswert nach Schmidt

· Ergibt sich aus dem Ertragswert der über die Bilanz ermittelt werden kann

· Dieser Ertragswert lässt sich bei jederzeit voll reproduzierbaren UN am Reproduktionswert messen

· Der Ertragswert kann dabei nichts anderes sein als der Tagesbeschaffungswert einschließlich der imm. Kostenwerte.

· -> Jedoch ist nicht jedes UN voll reproduzierbar aufgrund

- unterschiedlicher persönlichen Leistungen des leitenden Unternehmers & der Angestellten

- Einfluss von Monopolen

- UN-Leistung o. Monopole können zu einen über dem Normalgewinn liegendem Gewinn führen (Mehrertragswert)

- Wenn UN-Leistung als Ursache: Bilanzierungspflichtig

- Wenn Monopol (vermögensbedingter MEW): Bilanzierungsfähig / nicht –pflichtig

* Vermögenskategorien von Mehrertragswerten (MEW):

-> Gesamtertragswert des UNs: Beinhaltet MEW aus Monopolen und MEW, die in der UN-Leistung begründet sind

Unternehmenswert nach Schmalenbach:

· In der Bilanz dargestellte Vermögenslage kann nicht den Wert des Unternehmens darstellen da die unvollständig ist und die Art der Wertermittlung problematisch ist. (Kundenstamm, bestimmte Arbeitsweise)

· Neben dem Zahlungsmittelbestand & EK tauchen NUR schwebende Posten in der Bilanz auf

· Gruppen von Aktiva: (ARAP)

1. Zahlungsmittelbestand → Bilanzierungspflichtig

2. Schwebende Vorleistungen, die zukünftig zu Einnahmen führen (zB. Forderungen, unbebaute Grundstücke, Beteiligungen, …) → Bilanzierungspflichtig

3 .Schwebende Vorleistungen, die zukünftig zu Erträgen führen (zB. Forschungsarbeiten) → Voraussetzung für die Bilanzierung:

* Nutzwert für kommende Jahre muss gegeben sein

* Bedürfnis nach Verteilung muss da sein

* Kosten und Nutzen müssen feststellbar sein

· Aktiva (ohne Zahlungsmittelbestand) sind demnach Vorleistungen an künftige Teilperioden (Bilanz als Kräftespeicher)

· Passiva (ohne EK) sind schwebende Nachleistungen

Beste Grüße
 
Hey, ich sitze gerade vor Aufgabe 2b und habe irgendwie einen Knoten im Kopf. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Schmalenbach geht bei gebundenen Vorratsvermögen ja von einer Festbewertung aus, solange keine Mengenänderung stattgefunden hat.
Er bilanzierte seine Vorräte (200 Stück) zu 400 GE. Er kauft im Laufe des Jahres 1000 Stück zu 2800 GE und verkauft 1000 Stück zu 3500 GE. Im Endeffekt sind am Bilanzstichtag wieder 200 Stück vorhanden (keine Mengenänderung).
Jetzt hätte ich gleich gesagt, okay, es gab keine Mengenveränderung am Bilanzstichtag, sodass die Bestände auch weiterhin nur zu 400 GE bilanziert werden können. Richtig?
Wenn ich jetzt aber den Gewinn errechnen will und das FiFo-Verfahren unterstellt, dann gehe ich ja davon aus, dass die ursprünglichen 200 Stück verkauft wurden und die "neuen" 200 Stück im Bestand zu AK von 2,8 GE zu bilanzieren sind. Würde für mich ergeben, dass sich mein Gewinn wie folgt zusammensetzt: Gewinn = Verkaufserlös 3500 GE ./. 200 Stück zu 2 GE (400 GE) sowie 800 Stück zu 2,8 GE (2240 GE) ==> Gewinn 860 GE.
der neue Vorratsbestand in der Bilanz wäre für mich dann zu bewerten mit 560 GE (200 Stück zu 2,8 GE). Dann habe ich aber keine Festbewertung mehr für das gebundene Vermögen.

Oder gilt das Festbewertungsverfahren nur, wenn ich das LiFo-Verfahren unterstelle:
Bei Anwendung des LiFo-Verfahrens würde es sich vereinfachen: Gewinn = Verkaufserlös 3500 GE ./. neu angeschaffte 1000 Stück zu 2,8 GE (2800 GE) = 700 GE Gewinn. Dabei ergibt sich als Ansatz in der Bilanz für die "neuen/alten" Vorräte ein Wert von 400 GE. Dann hätte ich wieder meine Festbewertung. Aber kann ich bei Schmalenbach immer vom LiFo-Verfahren ausgehen?.

Wäre für eure Anmerkungen sehr dankbar.
 
@studentin.tine
Hey,
also wie in dem Beispiel im Skript auf Seite 94 liegt keine Mengenänderung des Vorratsbestandes der gebundenen Vorräte in der Aufgabe 2b) der EA vor:

"Ein Unternehmen weist im Jahr 0 einen gebundenen Vorrat (100 ME) mit 100GE aus. Im Jahr 1 werden 500ME dieses Produkts für 1 000GE erworben; verkauft werden 500ME für 1 000 GE. Schmalenbachs Festbewertung folgend, werden die gebundenen Vorräte am Ende des Jahres 1 (100 ME) wieder mit 100GE ausgewiesen. Damit stehen Aufwendungen in Höhe von 1 000GE Erträge in Höhe von 1 000GE gegenüber. Der Gewinn beträgt folglich 0 GE. ..."

Somit erfolgt die Bewertung der gebundenen Vorräte zum gleichen Preis wie zum Bilanzstichtg 31.12.00 bzw. mit dem Festwert im Beispiel aus dem Shript 1 GE/Stück. In der Aufgabe aus der EA 2 GE/Stück.
So wie ich es verstanden habe, guckt man sich nach Schmalenbach nur die Endbestände zum Bilanzstichtag 00 und zum Bilanzstichtag 01 an. Liegt hier keine Mengenänderung vor, wird mit dem Festwert bilanziert. Unabhängig davon, ob LiFo oder FiFo. Der Gewinn soll von der Vorratsbewertung und damit von einer möglichen Bewertungspolitik abgekoppelt werden.

Mit welchem Wert möchte Schmalenbach gebundene Vorräte bei einer Mengenänderung bewertet haben?
Mit dem Zeitwert (es sind Höchstgrenzen zu beachten) für abgehendes Vermögen, mit dem Festwert für verbleibendes Vermögen.

Beispiel Seite 94 des Skriptes: "... Im Jahr 2 können wieder 500ME des Produkts für 1 000GE veräußert werden. Um in der GuV einen Gewinn auszuweisen, werden nun aber nur 450ME für 900GE erworben. Dementsprechend wird der Vorratsbestand auf 50ME reduziert. Die verbleibenden Vorräte (50 ME) werden am Ende des Jahres 2 mit 50GE ausgewiesen. Damit würden im Jahr 2 Aufwendungen in Höhe von 950GE (= 50ME * 1 GE/ME + 450ME * 2 GE/ME) Erträge in Höhe von 1 000GE gegenüberstehen. Der Gewinn würde folglich 50GE betragen."

Hier wird der Bestand von 50 ME mit 1GE/Stück bewertet, da im Unternehmen verbleibt. Der Bestand, der abgeht/raus geht, wird hier mit 2 GE/Stück bewertet, also mit dem Zeitwert (maximal jedoch in der Höhe der Anschaffungskosten).

Ich habe auch einen Gewinn in Höhe von 700 GE (nach Schmalenbach berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis und beträgt somit 700 GE).
Und einen Gewinn von 860 GE (Zeitwert darf max. so hoch sein wie die Anschaffungskosten) bei den spekulativen Vorräten.

Ich hoffe, ich konnte dir behilflich sein und habe es richtig verstanden.
Gruß aus Berlin
 
Ich würde bei den spekulativen Vorräten jedoch nur auf einen Gewinn von 820 GE kommen. Die Vorräte dürften m. E. nur jeweils zu 2,6 GE bilanziert werden (Zeitwert zum 31.12.01). Die AK betrugen damals 2,8 GE, wobei jedoch das Niederstwertprinzip gilt und da Marktwert < AK darf ich auch nur die Zeitwerte ansetzen und komme somit auf einen Gewinn (Gewinn = Verkauf 3500 GE ./. Einkauf 2800 GE + Erträge aus Umbewertung 120 GE) von 820 GE.
 
@studentin.tine und @Elisa Ki: Schmalenbach Gewinn ist umsatzorientiert (REalisationsprinzip). Er entstehen erst mit der Realisation. Bis dahin dürfen die spekulativen Vorräte nur mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (400 GE) bewertet werden. Der Gewinn im Fall der spekulativen Vorräte beträgt ebenfalls 700 GE.

S. 93: "Spekulative Vorräte sind grundsätzlich mit dem Zeitwert zu bilanzieren. Allerdings spricht er nicht wörtlich vom Zeitwert, sondern vom Preis des Bilanzstichtags: …
Da aber das oben angesprochene Realisationsprinzip zu beachten ist, darf die Bewertung höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgen."
 
Zuletzt bearbeitet:
@studentin.tine
Hey,
also wie in dem Beispiel im Skript auf Seite 94 liegt keine Mengenänderung des Vorratsbestandes der gebundenen Vorräte in der Aufgabe 2b) der EA vor: ...

Somit erfolgt die Bewertung der gebundenen Vorräte zum gleichen Preis wie zum Bilanzstichtg 31.12.00 bzw. mit dem Festwert im Beispiel aus dem Shript 1 GE/Stück. In der Aufgabe aus der EA 2 GE/Stück.
...
Liegt hier keine Mengenänderung vor, wird mit dem Festwert bilanziert. ... Der Gewinn soll von der Vorratsbewertung und damit von einer möglichen Bewertungspolitik abgekoppelt werden.

...

Ich habe auch einen Gewinn in Höhe von 700 GE (nach Schmalenbach berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis und beträgt somit 700 GE).

Gruß aus Berlin

Dem stimme ich zu.
 
@studentin.tine und @Elisa Ki: Schmalenbach Gewinn ist umsatzorientiert (REalisationsprinzip). Er entstehen erst mit der Realisation. Bis dahin dürfen die spekulativen Vorräte nur mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (400 GE) bewertet werden. Der Gewinn im Fall der spekulativen Vorräte beträgt ebenfalls 700 GE.

S. 93: "Spekulative Vorräte sind grundsätzlich mit dem Zeitwert zu bilanzieren. Allerdings spricht er nicht wörtlich vom Zeitwert, sondern vom Preis des Bilanzstichtags: …
Da aber das oben angesprochene Realisationsprinzip zu beachten ist, darf die Bewertung höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgen."
Hey,
laut der Musterlösung (32781_2013_SS_ML, Seite 6) müssen hier die (letzten) niedrigsten Anschaffungskosten und der aktuelle Marktpreis angestezt werden (in der Klausur von 2013: 3 GE/St.):

In der Klausur 2013 (SS) gab es fast die gleiche Aufgabe:
"...b) Gewinnermittlung nach Schmalenbach
Ein Unternehmen hat in der Bilanz des Jahres 0 einen gebundenen Vorrat (200 Stück) mit 400 GE ausgewiesen. Im Jahr 1 wurden 1.000 Stück für insgesamt 2.800 GE eingekauft und 1.000 Stück für insgesamt 3.500 GE verkauft. Der Beschaffungspreis am Bilanzstichtag 31.12.01 beträgt 3 GE/Stück. Erläutern Sie kurz, welchen Gewinn Schmalenbach ausweisen würde! Erläutern Sie außerdem, welche Veränderungen sich ergeben würden, wenn es sich bei den Vorräten um spekulative Vorräte handeln würde! ..."

Musterlösung dazu:
"...Gebundene Vorräte werden nach Schmalenbach mit Festpreisen, d.h. hier mit 400 € bewertet. Da der Preis am Bilanzstichtag höher ist als der ausgewiesene Wert, besteht kein Anlass, diesen zu ändern. Somit bestimmt sich der Gewinn aus der Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis, er beträgt also 700 GE.

Spekulative Vorräte werden nach Schmalenbach mit dem Zeitwert (Preis am Bilanzstichtag) bilanziert. Der Zeitwert ergibt sich in dieser Aufgabe aus dem niedrigeren Wert von Anschaffungskosten und aktuellem Marktpreis. Somit könnte der Bilanzansatz der
200 Stück am Ende des Geschäftsjahres 01 560 GE betragen. Der ausgewiesene Gewinn im Geschäftsjahr 01 würde dann 700 GE + 160 GE = 860 GE betragen.

Alternativ:
Falls der Zeitwert mit dem Festwert angesetzt wurde, würde der Bilanzansatz der 200 Stück am Ende des Geschäftsjahres 01 400 GE betragen. Der ausgewiesene Gewinn im Geschäftsjahr 01 würde somit ebenfalls 700 GE Betragen. ..."

Da in unserer Aufgabe der aktuelle Marktpreis niedriger ist ist als die (letzten) Anschaffungskosten (2,80 GE/St), würden wir hier 2,60 GE/St (akteuller Marktpreis) ansetzen (und nicht 2,80 GE/St.).

Somit ergibt sich ein Gewinn von 820 GE:
700 GE + (520 GE – 400 GE) = 700 GE + 120 GE = 820 GE.

@studentin.tine
Nachdem ich noch mal gelesen und nachgedacht habe, gebe ich dir recht. Das Ergebnis passt auch zu der Aufgabe aus der Klausur 2013 2b.
Danke :) Gut, dass man sich austauscht.

Gruß


 
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